Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtMarktgebührensatzung 2013 - 2015
Antrag,
die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der Marktgebührensatzung vom 17.11.2004, zuletzt geändert am 17.12.2009, zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zu Geschlechterdifferenzierungen gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher nicht ausgeführt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt. Es handelt sich hierbei um die Ermittlung einer kostendeckenden Gebühr.
Die Änderungen der Gebühren werden in der Begründung des Antrags erläutert.
Begründung des Antrages
Rechtsgrundlage der Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen ist § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG).
Die aktuelle Gebührenkalkulation stammt aus dem Jahr 2009. Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2013 – 2015 (Anlage 2) basiert auf der Grundlage des Gutachtens von Heyder & Partner aus dem Jahre 2004.
Die Gebühren sind für die verschiedenen Märkte getrennt zu ermitteln. Die Kalkulation ist in den Anlagen 2 bis 5 dargestellt. Dabei zeigt Anlage 2 die abgelaufene Gebührenperiode im Vergleich zur neuen Gebührenkalkulation, sowie eine Übersicht der neuen Gebührensätze.
In der Anlage 3 ist die Kostenermittlung für das Jahr 2013 (marktbezogen) in Einzelsummen dargestellt. Die Anlage 4 stellt die Gesamtkostenermittlung der Jahre 2013 – 2015 dar.
In der Anlage 5 sind die Einzelsummen jeweils getrennt für die einzelnen Märkte aufgelistet.
Die allgemeinen Kostensteigerungen, sowie insbesondere die erhöhten Aufwendungen im Bereich der Schneeräumung aus den vergangenen beiden Jahren, machen eine Erhöhung unvermeidlich. Die Verwaltung geht davon aus, dass neben moderaten Personalkostensteigerungen die Sachkosten im neuen Kalkulationszeitraum im Wesentlichen konstant gehalten werden können.
Der Kalkulationszeitraum 2013 – 2015 schließt mit einem Betrag von 0,- € ab.
Die weiteren Regelungen entsprechen der bisherigen Gebührensatzung.
Die entsprechenden Verbände (LVN /DSB /Bauernmarktverband) sind angehört worden und mit den Änderungen einverstanden.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Kostenentwicklung führt die Kalkulation für die Jahre 2013 – 2015 zu folgenden, bei den Tageszahlern aufgerundeten, Gebührensätzen:
Im Bereich der Wochen- und Bauernmärkte wird die Gebühr für die Wochenmärkte um insgesamt 7% und die der Bauernmärkte um 3% steigen.
Wochenmärkte:
bei Tageszuweisung 3,75 € (bisher 3,50 €) je begonnenem lfd. Frontmeter des Marktstandes einschl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
bei Jahreserlaubnis 111,85 € (bisher 104,40 €) je begonnenem lfd. Frontmeter des Marktstandes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Bauernmärkte:
bei Tageszuweisung 3,35 € (bisher 3,24 €) je begonnenem lfd. Frontmeter des Marktstandes einschl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
bei Jahreserlaubnis 99,42 € (bisher 96,44€) je begonnenem lfd. Frontmeter des Marktstandes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Die Gebühren für die Sonder- und Jahrmärkte (u.a. Stoffmarkt) können nahezu stabil bleiben, wie die Steigerung des Preises für einen Quadratmeter um einen Cent ausweist:
Gebühren je Quadratmeter des Marktstandes pro Tag 2,83 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (bisher 2,82 €).
Die Kostensteigerungen für den Weihnachtsmarkt an der Marktkirche ergeben sich aus den gestiegenen Allgemeinkosten für die Infrastruktur und den Personalkosten sowie den attraktivitätssteigernden Maßnahmen, wie z. B. der Backstube, von denen alle Marktbeschicker profitieren.
Für den Markt schlägt die Verwaltung vor, die verursachergerechte Verteilung der Kosten weiter aufzugliedern.
In der Gebührenkalkulation für die Jahre 2013 - 2015 tragen daher die Geschäfte im Bereich der Esswaren und Getränke auch einen höheren Anteil für Reinigung, Programm, Trinkwasser und Werbung, als die der Kategorie der „übrigen Anbieter“. Diese Aufteilung der Kosten führt zu einer Anhebung im Bereich der „übrigen Anbieter“ um 8 % und in den ersten Kategorien Esswaren bzw. Getränke um 22 bzw. 24%:
Gebühr für Anbieter von Getränken (mit / ohne Speisen): 140,56 €/m² (bisher 115,20 €) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Gebühr für alle anderen Anbieter von Essen (Lebensmittel): 120,12 €/m² (bisher 96,90 €) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Gebühr für alle übrigen Anbieter auf dem Weihnachtsmarkt: 83,44 €/m² (bisher 77,10 €) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
23.4
Hannover / 06.02.2013