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Einziehung einer Teilfläche der Wiehbergstraße
Antrag,
der Einziehung einer Teilfläche der Wiehbergstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Das ca. 88 m² große Teil des Flurstückes 22/104, Gemarkung Döhren, Flur 3 gehört zur Wiehbergstraße und hat keine Verkehrsbedeutung mehr.
Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan.
Die eingezogene Fläche soll verkauft werden.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, drei Monate vor der öffentlichen Bekanntmachung zunächst die Absicht zur Einziehung bekannt zu machen. Werden innerhalb dieser Frist Einwände oder Bedenken erhoben, die nicht ausgeräumt werden können, wird eine Drucksache zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.
66.11
Hannover / 01.02.2007