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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 1489, Schützenallee/südlich Güterumgehungsbahn
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Antrag,
- den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
- Festsetzung eines städtischen Doppelwerkhofes für den Bereich Grünflächen, einer Parkparlette für das Strandbad am Maschsee und öffentlicher Verkehrsflächen -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
- die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung in folgender Form:
- Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats -
zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten:
Beim Bau der Parkparlette wird die Stadt auf eine helle, übersichtliche Gestaltung drängen. Die Sicherheit und Übersichtlichkeit am Zugang zur Leineaue über den Pänner-Schuster-Weg wird deutlich verbessert. Weitere Genderaspekte werden durch die Planung nicht berührt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € | |
Die finanziellen Auswirkungen können erst nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Drucksache zum Auslegungsbeschluss angegeben werden.
Begründung des Antrages:
Das Grundstück einer ehemaligen Gärtnerei an der Schützenallee wurde von der Landeshauptstadt Hannover vor mehr als 15 Jahren mit dem Ziel erworben, dort städtische Betriebshöfe anzusiedeln. Bevor diese Pläne umgesetzt werden konnten, ergab sich die Notwendigkeit, das damals ungenutzte Grundstück als Standort für eine Asylbewerberunterkunft zu nutzen. Nach zehnjährigem Betrieb wurde die Einrichtung 2002 geschlossen und 2003 abgebrochen. Nunmehr soll die ursprüngliche Nutzungsintension umgesetzt werden, damit die Betriebshöfe Güntherstraße und Culemannstraße des Bereiches Grünflächen nach dem Umzug in den Neubau aufgegeben werden können.
Zusätzlich zu diesem Planungsziel wurde im Zuge der Verhandlungen zur Privatisierung des Strandbades am Maschsee deutlich, dass für die dort beabsichtigte Nutzungsintensivierung zusätzliche Stellplätze erforderlich werden.
Mit dem voraussichtlichen zukünftigen Erbpachtnehmer des Strandbades besteht Einvernehmen, dass auf dem Grundstück Schützenallee auf der Null-Ebene/Erdgeschoss der geplanten Anlage die Funktionen des städtischen Doppelwerkhofes untergebracht werden und über der Fahrzeughalle im Sinne einer Doppelnutzung des Grundstücks die Parkpalette errichtet wird.
Der Bebauungsplan soll das dafür erforderliche Baurecht schaffen.
Die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (öffentliche Unterrichtung und Erörterung) entspricht den Grundsätzen, die der Rat am 25.1.1996 beschlossen hat (Drucksache Nr. 985/95).
61.2 (alt) / 61.12 (neu)
Hannover / 29.01.2004