Drucksache Nr. 0236/2021:
Ausbau der Willmerstraße von der Hildesheimer Straße bis zur Schützenallee als Folgemaßnahme der Erneuerung und des Ausbaues des Südschnellweges zwischen Landwehrkreisel und Bahnquerung östlich der Hildesheimer Straße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0236/2021
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Ausbau der Willmerstraße von der Hildesheimer Straße bis zur Schützenallee als Folgemaßnahme der Erneuerung und des Ausbaues des Südschnellweges zwischen Landwehrkreisel und Bahnquerung östlich der Hildesheimer Straße

Antrag,

1. dem Umbau der Willmerstraße zwischen Hildesheimer Straße und Schützenallee als Folgemaßnahme der sogenannten Tunnellösung für den Südschnellweg in diesem Bereich wie in der Anlage 1 dargestellt, mit einem städtischen Kostenanteil von derzeit geschätzten 0,7 Mio. zuzustimmen.
2. Die Verwaltung zu beauftragen, mit der Straßenbauverwaltung eine Vereinbarung zu schließen, in der die Straßenbauverwaltung beauftragt wird, den Endausbau der Willmerstraße incl. der weiteren Planung und der Ausschreibung der erforderlichen Leistungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme mit durchzuführen und einer dafür notwendigen Verpflichtungsermächtigung zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Gemeindestraßen, Willmerstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 700.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -700.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 17.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 10.500,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -28.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -28.000,00 €
Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme

Bezeichnung Gemeindestraßen, Willmerstraße


Die Finanzierung des städtischen Kostenanteils für diese Baumaßnahme wird in Abhängigkeit des Baufortschritts bei der Gesamtmaßnahme voraussichtlich erst in 6-8 Jahren erforderlich werden und wird durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt OE 66 sichergestellt. Eine Verpflichtungsermächtigung ist erforderlich, um eine verbindliche Vereinbarung abschließen zu können.

Begründung des Antrages

Ausgangslage

Der Südschnellweg (SSW) befindet sich als Bundesfernstraße B3/B6/B65, wie fast das gesamte Schnellwegnetz, in der Baulast des Bundes und wird von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Auftragsverwaltung betreut.
Die Willmerstraße, die sich in Teilen heute unter der Brücke über die Hildesheimer Straße befindet, sowie die anderen angrenzenden Straßen des untergeordneten Netzes befinden sich in der Baulast der Landeshauptstadt Hannover.
Das Gesamtprojekt Erneuerung und Ausbau des SSW zwischen Landwehrkreisel und der Bahnquerung östlich der Hildesheimer Straße wird von der NLStBV als Auftragsverwaltung abgewickelt und vom Bund als Baulastträger der Bundesstraße finanziert.

Grundsätzlich besteht seitens des Straßenbaulastträgers des Projektes Südschnellweg die Verpflichtung, nach Fertigstellung des Tunnelbauwerks unterhalb der Willmerstraße, die Kosten (ca. 3,0 Mio. €) für die Wiederherstellung der oberhalb verlaufenden Willmerstraße entsprechend heutigem Standard zu übernehmen. Darüber hinaus gehende Kosten für einen städtebaulich und stadträumlich aufgewerteten Straßenraum trägt die Landeshauptstadt Hannover. Anhand derzeitiger aktueller Preisgrundlagen wurden für den Kostenanteil der Landeshauptstadt Hannover ca. 700.000 € ermittelt.




Aufgrund komplexer Zusammenhänge, zwischen der Tunnelbaumaßnahme unterhalb der Willmerstraße und dem oberhalb geplanten Ausbau der eigentlichen Willmerstraße, ist eine Trennung beider Baumaßnahmen technisch sehr schwierig und nicht wirtschaftlich. Die NLStBV ist daher bestrebt, den Ausbau der Willmerstraße in das Gesamtprojekt Südschnellweg zu integrieren.

Aufgrund der nur noch sehr begrenzten Nutzungsdauer der vorhandenen Brücken des Südschnellweges ist die NLStBV gezwungen, möglichst bald mit dem Ausbau des Südschnellweges und damit mit der Ausschreibung der erforderlichen Leistungen zu beginnen. Dies würde ebenso für ein Gemeinschaftsprojekt Südschnellweg / Willmerstraße gelten. Dabei ist es unerheblich, dass der eigentliche Ausbau der Willmerstraße erst frühestens in 6-8 Jahren beginnen kann.

Da der Planungsbereich der Willmerstraße nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens Südschnellweg ist, werden für ein Gemeinschaftsprojekt, welches vom Bund favorisiert wird, die Zustimmungen der politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover schon jetzt erforderlich.

Ziel dieser Drucksache ist es zur Gestaltung und zum Ausbau der zukünftig wiederherzustellenden Willmerstraße im Zusammenhang mit der Unterbauung des Abschnitts durch den geplanten Tunnel eine Entscheidung herbeizuführen. Die Planung der Willmerstraße geht, nach dem sie durch die politischen Gremien der Stadt beschlossen worden ist, als Vorgabe in die weitere Planung zum Projekt Südschnellweg im Bereich Döhren mit ein.

Die Verlegung des Südschnellweges im Bereich Döhren in einen Tunnel ist unabhängig von der Kritik an den zukünftigen Breiten oder einem fehlenden Radweg im westlich anschließenden Bereich der Leineaue eine große Chance, die unabhängig davon genutzt werden sollte, den Bereich Willmerstraße im Nachgang zum Tunnelbau im Rahmen der dann bestehenden Möglichkeiten deutlich aufzuwerten.







Willmerstraße

1.0 Ausgangslage Willmerstraße

Unterhalb des Unterführungsbauwerkes Hildesheimer Straße zwischen Schützenallee und Brücke Deutsche Bahn verläuft auf Geländeniveau beidseits der Brücke die Willmerstraße. Jeweils zwei Fahrspuren befinden sich neben den Brückenpfeilern. Daran angrenzend befinden sich jeweils schmale Nebenanlagen mit Rad- und Gehwegen. Stadträumlich wird das vorhandenen Querschnittsbild fast ausschließlich durch Fahrbahnfläche geprägt.

Unterhalb des Brückenüberbaues parken heute ca. 130-140 Fahrzeuge auf den dort vorhandenen Flächen. Außerdem besteht in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung Hildesheimer Straße eine Wendemöglichkeit für den Kraftverkehr der Willmerstraße. Möglichkeiten zur Querung der Willmerstraße für Radfahrende und Fußgänger*innen fehlen, bis auf eine Unterführung für Fußgänger*innen auf Höhe der Heuerstraße, auf gesamter Länge. Die nächstgelegenen gesicherten Möglichkeiten zur Querung der Straße für Radfahrende und Fußgänger*innen befinden sich an den Knotenpunkten Schützenallee und Hildesheimer Straße.


1.1 Beschreibung der Maßnahme Willmerstraße


Der Neubau der Willmerstraße erfolgt in Abhängigkeit von unterschiedlichen Etappenzielen beim Ausbau des neuen Südschnellweges.

Im Abschnitt zwischen Schützenallee und der Nord-Südverbindung der Deutschen Bahn ist zunächst eine provisorische Brückenanlage nördlich neben der Südschnellwegtrasse geplant, teilweise unter Mitbenutzung der angrenzenden Privatgrundstücke. Diese neue Streckenführung des provisorischen Südschnellweges ist die Voraussetzung für den erforderlichen Abriss der bestehenden Brücke über der Willmerstraße.

Der Südschnellweg verläuft in diesem Abschnitt zukünftig in einer Tunnellage. Wesentliche Gründe hierfür sind, trotz der Mehrkosten gegenüber einer Variante mit einem Brückenneubau, u.a. der Immissionsschutz der betroffenen Anwohner*innen und denkmalfachliche Belange. Bereits bei der Bestandsbrücke ist die Schwelle der Zumutbarkeit der Betroffenen erreicht. Eine Brückenlösung wäre durch ein Heranrücken der Fahrbahn aufgrund der notwendigen Verbreiterung an die Wohnbebauung eine Erhöhung des Bauwerks und den erforderlichen Lärmschutzwänden gegenüber dem Bestand als nicht tragbar einzustufen.

Da der neue Tunnel in offener Bauweise hergestellt werden soll, muss der bestehende Verkehr auf der Willmerstraße entsprechend der jeweiligen Bauphasen mehrmals umverlegt werden. Während der Tunnelbauarbeiten wird der Kraftverkehr nördlich der Tunnelbaustelle unterhalb der provisorischen Streckenführung des Südschnellweges geführt. Die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der Grundstücke auf der südlichen Seite der Willmerstraße bleibt während der gesamten Bauzeit für die Tunnelanlage gewährleistet.

Nach Fertigstellung der Tunnelanlage kann die Herstellung der Willmerstraße erfolgen.

Die zusätzlich gewonnenen Flächen durch den Wegfall der bestehenden Brücke ermöglichen erstmals eine stadtverträgliche Gestaltung der Verkehrsflächen. Die Fahrbahn wird von der Wohnbebauung gegenüber heute deutlich abgerückt. Mehrere Baumachsen und großzügige Nebenanlagen prägen zukünftig wesentlich das Erscheinungsbild der Willmerstraße mit einer Aufwertung städtischer Räume.

Die je Fahrtrichtung bei Bedarf 2-spurig nutzbare Streckenführung bleibt aus verkehrlichen Gründen zwar erhalten, wird aber mit jeweils ca. 5,50 m Fahrbahnbreite je Richtung deutlich schmaler als zuvor. Eine bauliche Mitteltrennung als Grünstreifen in einer Breite von 2,50 m unterteilt zukünftig die jeweiligen Richtungsfahrbahnen. In diese Grünstreifen wird die Beleuchtung für die Fahrbahn untergebracht. Geparkt wird zukünftig gegliedert durch Baumpflanzungen im Seitenraum in Längsrichtung. Die Anzahl der neuen Parkplätze beträgt ca. 84 Stck, die Breite eines Parkplatzes ist mit 2,50 m geplant. Neben dem Parkstreifen trennt ein ca. 3,50 m breiter Grünstreifen mit Bäumen das Parken vom Radweg. Durch die Grünstreifen wird die Straße auch optisch in ihren Funktionen gegliedert.

Daran angrenzend erstrecken sich auf beiden Seiten 2-Richtungsradwege in der typischen Gestaltung der Landeshauptstadt Hannover mit einer Nutzbreite von jeweils 3,00 m inclusive der beidseitigen Sicherheitsräume mit einer Breite von 0,20 m. Der Gehweg entlang der Grundstücksgrenzen erhält eine Breite von 2,50 m. Die Nebenanlagen erhalten eine eigene Beleuchtung.

Vor beiden lichtsignalgeregelten Knotenpunkten Hildesheimer Straße und Schützenallee wird die Fahrbahn aufgeweitet, um die erforderlichen Fahrspuren unterbringen zu können.

Auf Höhe der Einmündung Wagenfeldstraße wird die Mitteltrennung in der Willmerstraße unterbrochen, damit der Güterkraftverkehr vom westlichen Südschnellweg kommend ohne Umwege in das nördlich gelegene Gewerbegebiet einfahren kann. Aus Sicherheitsgründen wird die Teilstrecke Wagenfeldtstraße zwischen der Willmerstraße und dem Wendebereich als Einbahnstraße in Richtung des Wendebereichs, der sich im bisherigen Kurvenbereich der Wagenfeldstraße befinden wird, beschildert.

Außerdem wird als Ersatz für den im Rahmen der Maßnahme entfallenden Landwehrtunnel die Kreuzung Willmerstraße / Heuerstraße / Landwehrstraße erstmals für die sichere Querung von Radfahrenden und Fußgänger*innen lichtsignalisiert. Auf die Ausbildung eines Vollknotens wird hier verzichtet, um zu vermeiden, dass sich zusätzlicher Schleichverkehr über die Landwehrstraße in die Heuerstraße und dann zum Rudolf-von-Bennigsen-Ufer einstellt. Selbstverständlich werden alle Lichtsignalanlagen richtliniengerecht barrierefrei, sowohl mit akustischen und taktilen Elemente wie auch mit den zugehörigen Bodenindikatoren und Bordsteinabsenkungen ausgebaut.

Im Knotenpunkt Hildesheimer Straße wird der freie Rechtsabbieger vor McDonalds zurückgebaut und als zusätzliche Rechtsabbiegefahrspur mit in die Lichtsignalisierung integriert. Hierdurch werden keine wesentlichen Änderungen bezüglich der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Hildesheimer Straße erwartet, aber die Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen erhöht.

Vor der Einmündung Zeißstraße wird auf der Ausfahrrampe eine Rot-Dunkel Signalisierung installiert, die eine bedarfsorientierte Anforderung erhält, um die Verkehrsbeziehungen von und in die Zeißstraße gegenüber heute sicherer zu gestalten.

Im Knotenpunkt Schützenallee werden zukünftig auch nur die Fahrbeziehungen berücksichtigt die bereits vor dem Ausbau vorhanden waren. Folgende Fahrbeziehungen sind daher auch weiterhin unterbunden:

- vom Rudolf-von-Bennigsen-Ufer kommend als Rechtsabbieger auf die Rampenauffahrt des Südschnellweges.
- das Linksabbiegen von der Willmerstraße in Richtung südliche Schützenallee.
- das Linksabbiegen von der südlichen Schützenallee in Richtung Rampenauffahrt zum Südschnellweg.
- das Links- und Rechtsabbiegen von der Abfahrtsrampe des Südschnellweges.

Die heute vorhandenen Verkehrsbeziehungen sollen auch zukünftig beibehalten werden. So werden die Verkehrsverhältnisse im Bereich Hildesheimer Straße, Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und Schützenallee sowie im südlich angrenzenden Bereich nicht grundlegend verändert und z. B. die Schützenallee und das Rudolf-von-Bennigsen-Ufer zu Hauptzufahrten zum SSW gemacht. Bei einer Variante unter Berücksichtigung aller Fahrbeziehungen an dieser Stelle wäre zudem mit der derzeitigen Planung keine ausreichende Leistungsfähigkeit des Gesamtknotenpunktes möglich. Außerdem wären die überwiegenden Kosten für den Ausbau des Knotenpunktes durch die Landeshauptstadt Hannover zu tragen, da die Landeshauptstadt Hannover für 3 der 4 beteiligten Straßenäste die Baulastträgerin ist.

In der beigefügten Anlage 1 sind in den zugehörigen Blättern die zuvor beschriebenen Planungen im Bereich der Willmerstraße dargestellt.


1.2 Städtisches Leitungsnetz

Im Rahmen der Planung wurden die zuständigen Versorgungsbetriebe bezüglich ihres Leitungsbestandes befragt und die Ergebnisse der Befragung in Leitungsbestandsplänen erfasst. Von der Baumaßnahme sind Wasserversorgung, Gasleistungen, Elektroleitungen, Telekommunikation und Entwässerungsleitungen betroffen. Aufgrund der beengten Verhältnisse müssen die querenden, sowie die im nördlichen Gehweg und im Straßenraum der Willmerstraße liegenden Leitungen bauzeitlich umverlegt werden. Die im südlichen Gehweg liegenden Leitungen bleiben unberührt. Die provisorischen und zukünftigen Lagen der Leitungen werden von der NLStBV mit den Leistungsträgern abgestimmt und in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Tiefbau und der Stadtentwässerung festgelegt.


2.2 UVP

Die geplante Baumaßnahme Umgestaltung der Willmerstraße führt zu einer deutlichen Verbesserung der bestehenden Umweltverhältnisse im Bereich der Willmerstraße, da ein großer Flächenanteil entsiegelt werden kann. Erstmalig können in dieser Stadtstraße eine große Anzahl von ca. 117 Bäumen gepflanzt werden, die den Flächen neue Strukturen verleihen und die das örtliche Mikroklima nachhaltig verbessern werden. Die Erneuerung der Straße trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.

Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.


3 Bauzeit / Bauablauf

Um den Verkehr während der Bauzeit auf dem Südschnellweg aufrecht erhalten zu können, muss vor dem Abbruch der bestehenden Brücke ein Brückenprovisorium auf der Nordseite der heutigen Brücke einschließlich der Anschlüsse an den Südschnellweg hergestellt werden. Das Brückenprovisorium wird baugrubenseitig (= südlich) direkt auf der Schlitz- bzw. Pfahlwand gegründet, die auch der späteren Baugrubensicherung für die Tunnelherstellung dient. Zur Erfüllung der komplexen Randbedingungen bei sehr engem Raum wird für das Brückenprovisorium eine Form gewählt, bei der auf Ebene des nachgeordneten Verkehrsnetzes der Raum unter der Brücke als Verkehrsfläche mit Fahrtrichtung nach Westen genutzt wird. Die sonstigen Verkehrswege im nachgeordneten Verkehrsnetz (Zeißstraße, Hildesheimer Straße, McDonalds, Wagenfeldstraße, Heuerstraße) werden zwischen den Stützen in den Verkehrsraum unter der Brücke angebunden. Es ist anzustreben, die Leitungen, die für die Herstellung des Provisoriums verlegt werden müssen, möglichst frühzeitig, ggf. vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses zu verlegen, um die Herstellung des Provisoriums terminlich nicht zu gefährden.

Während der Bauzeit des Provisoriums kommt es für den Verkehr im nachgeordneten Netz zu Einschränkungen. Für die Abfahrt vom Befehlsbauwerk aus Richtung Osten kommend ist es erforderlich, die bestehende Abfahrt in Richtung Hildesheimer Straße nach Norden zu verlegen. Während dieser Zeit ist die Abfahrt zur Hildesheimer Straße nicht möglich. Die Auffahrt von der Hildesheimer Straße zum SSW in Richtung Osten ist voraussichtlich während der gesamten Bauzeit möglich. Die Auffahrt auf den SSW Richtung Westen erfolgt während der Bauzeit, anders als heute, westlich der Schützenallee. Die Abfahrt vom SSW aus Richtung Westen kommend wird, wie im Endzustand ebenfalls, westlich der Schützenallee liegen. Der Anschluss an die Hildesheimer Straße erfolgt wie heute über die Willmerstraße.

Da der neue Tunnel in offener Bauweise hergestellt werden soll, muss der bestehende Verkehr auf der Willmerstraße entsprechend der jeweiligen Bauphasen mehrmals umverlegt werden. Während der Tunnelbauarbeiten wird der Kraftverkehr nördlich der Tunnelbaustelle unterhalb der provisorischen Streckenführung des SSW geführt. Die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der anliegenden nur von der Willmerstraße aus erreichbaren Grundstücke (auf der südlichen Seite der Willmerstraße) bleibt während der gesamten Bauzeit für die Tunnelanlage gewährleistet.

Für die Zeiträume von Sperrungen von bestehenden Verkehrsbeziehungen werden großräumige Umleitungen eingerichtet. Des Weiteren werden längerfristig die Anschlüsse von der Willmerstraße an die Heuerstraße und Wagenfeldstraße gesperrt sein. Hier sind für die Anlieger*innen kleinräumige Umleitungsstrecken vorgesehen, sodass die Erreichbarkeit des Gewerbegebietes gewährleistet ist. Die Planung der verkehrlichen Maßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit der Verkehrsbehörde der LHH.

Parallel zur Herstellung des Brückenprovisoriums werden auf der Südseite im Bereich der Willmerstraße die Leitungen aus dem Baufeld verlegt. Nach Inbetriebnahme des Brückenprovisoriums wird das Bestandsbauwerk abgebrochen und westlich und östlich der Schützenallee mit der Tunnelbaumaßnahme begonnen.

Um die angrenzenden Stadtteile vor Baustellenverkehr zu schützen, ist die direkte Zu- und Abfahrt im Wesentlichen über den Südschnellweg vorgesehen. Daher werden entlang des Dammfußes zusätzliche Fahrbahnen für den Baustellenverkehr erforderlich, die in der Regel nach Fertigstellung der Baumaßnahme wieder entfernt werden. Die Landeshauptstadt Hannover ist aber bestrebt gemeinsam mit der NLStBV zu prüfen, ob diese Fahrbahnen, wo dieses sinnvoll und möglich ist, auch weiterhin erhalten bleiben können, um das vorhandene Wegenetz für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu ergänzen und so ggf. attraktive neue Wegeverbindungen zu schaffen.

Ein genauer Zeitplan für den Ausbau der einzelnen Teilbereiche des neuen Südschnellwegs ist gegenwärtig noch nicht möglich. Erst wenn der Planfeststellungsbeschluss für den geplanten Ausbau des Südschnellweges vorliegt, können Angaben zu den geplanten Zeitabläufen einzelner Bauabschnitte gemacht werden. Sobald nähere Informationen vorliegen, werden die politischen Gremien hierzu durch die NLStBV informiert
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Hannover / 04.02.2021