Drucksache Nr. 0212/2020:
Gymnasium Bismarckschule, G9 Erweiterung und Außensportanlage

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0212/2020
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Gymnasium Bismarckschule, G9 Erweiterung und Außensportanlage

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Erstellung des G9-Erweiterungsbaus und der Außensportanlage des Gymnasiums Bismarckschule in Höhe von insgesamt 12.110.000 €
und

2. der Mittelfreigabe sowie dem sofortigen Baubeginn
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21701333
GY Bismarckschule, Umsetzung G9
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 12.110.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 239.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -12.349.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19, 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21702
Gebäudemanagement
Gymnasien
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 231.300,00 €
Abschreibungen 266.100,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 185.200,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -682.600,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -682.600,00 €

Anmerkung:
Es entstehen Einrichtungskosten sowie Transport- und Entsorgungskosten von insgesamt 325.000 € davon 239.000 € aus dem Teilfinanzhaushalt 40 und 86.000 € aus dem Teilergebnishaushalt 40 (bei Sach- und Dienstleistung ausgewiesen).

Die Einrichtungs-, Mobiliarentsorgungs- und Transportkosten sind nachrichtlich in der Kostentabelle enthalten, jedoch nicht Teil dieser Beschlussfassung.

Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 12.110.000 € = rd. 145.300 €.

Beschaffung der nichtinvestiven Einrichtungsgegenstände, Transport- und Mobiliarentsorgungskosten (einmalig) = 86.000 €

Abschreibungen
2 % von 12.110.000 € = 242.200 € sowie 10 % von 239.000 € = 23.900 €

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 12.349.000 € = rd. 185.200 €

Die anfallenden Aufwendungen in Höhe von rd. 683.000 € p.a. führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Teilhaushalt 40, Produkt 21702.

Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilhaushalt 19 und wird im Haushalt 2021/2022 veranschlagt.

Begründung des Antrages

Schulentwicklung
Das Gymnasium Bismarckschule ist eine vierzügige Schule im Stadtbezirk Südstadt-Bult, die im Schuljahr 2019/20 von insgesamt 989 Schüler*innen besucht wird.
Das 4-zügige Gymnasium wird in einem offenen Ganztagsbetrieb geführt.

Das Nds. Schulgesetz wurde dahingehend geändert, dass beginnend ab dem Schuljahr
2015/16 eine Rückkehr zum Abitur nach neun Schuljahren (G9) am Gymnasium erfolgt.
Dies bedeutet, dass im Sommer 2020 kein Abiturjahrgang die Schulen verlässt, sondern ein
weiteres Jahr als 13. Jahrgang an den Gymnasien verbleibt. Somit entstehen in den
Schulen Raumbedarfe für den zusätzlichen Jahrgang.
Nach der Umstellung auf G9 ist von insgesamt bis zu 1.110 Schüler*innen an der Schule
auszugehen.
Darüber hinaus wird der Standort aufgrund der zu erwartenden konstant hohen Anzahl an
Schüler*innen in den kommenden Jahren dauerhaft zur Bedarfsdeckung im gymnasialen
Bereich benötigt.

Allgemeines:
Das Gymnasium Bismarckschule liegt im Stadtteil Südstadt in Hannover. Die im späten Jugendstil erbaute Bismarckschule wurde 1911 fertig gestellt und steht unter Denkmalschutz.
2010 erhielt die Schule im südlichen Bereich des Grundstücks einen 3-geschossigen Anbau in Passivhaus-Bauweise mit Mensa und Cafeteria im Erdgeschoss und allgemeinen Unterrichts- und Differenzierungsräumen in den oberen Geschossen.
Im Anschluss wurde in 2011 auch das Hauptgebäude saniert.

Die Umsetzung von G9 und der Mehrbedarf an Flächen lässt sich im Bestand nicht abbilden. Die Schule wird deshalb um einen Erweiterungsbau ergänzt. Im historischen Hauptgebäude werden Umstrukturierungen im Bestand notwendig, damit ein ganzheitliches, auf pädagogischen Funktionalitäten beruhendes Raumkonzept entsteht.

Zur Abdeckung des zwischenzeitlich entstehenden zusätzlichen Raumbedarfs soll bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus eine Modulanlage auf dem Gelände der jetzigen Außenstelle errichtet werden gem. Drucksachenbeschluss Nr. 2019/2019.

Baubeschreibung
Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Barrierefreiheit
Die G9 - Erweiterung wird den Standards der Stadt Hannover entsprechend barrierefrei geplant und ist mit der Beauftragten der Landeshauptstadt für Menschen mit Behinderungen abgestimmt.

Terminplanung
Vorbereitende Baumaßnahmen sollen Anfang 2021 beginnen (Fällarbeiten), sowie Erd- und Erschließungsarbeiten im Frühjahr 2021. Die Baumaßnahmen sollen Mitte 2021 beginnen und bis Ende 2022 abgeschlossen sein.
19 .1
Hannover / 24.01.2020