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Beschluss über die Verlängerung des Sanierungsgebietes Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte
Antrag,
zu beschließen, dass
1. zur Erreichung der Sanierungsziele der Sanierungszeitraum für das Sanierungsgebiet Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte um fünf Jahre verlängert wird und
2. beim Land Niedersachsen der Antrag gestellt wird, den Fördermittelrahmen um 5 Millionen Euro zu erhöhen und hierfür die notwendige kommunale Kofinanzierung zur Verfügung gestellt wird.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Beachtung von Gender-Aspekten ist inhaltliche Vorgabe des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt". Diese Aspekte werden ebenso wie die Belange von alten Menschen, Menschen mit Behinderungen und den Belangen von Müttern und Vätern ein zentraler Bestandteil aller Entscheidungen und Prozesse im Rahmen der Sanierung des Stadtteils sein. Die Belange von behinderten Menschen werden insbesondere bei allen baulichen Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.51106.017 | Soziale Stadt Sahlkamp |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
3.333.333,20 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
500.000,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
4.500.000,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-1.666.666,80 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
0,00 € |
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Begründung des Antrages
In der Drucksache Nr. 1653/2009 wurde für das Sanierungsgebiet Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte ein Durchführungszeitraum von 10 Jahren beschlossen. Dies erschien zu Beginn der Sanierung 2009 realistisch, da von einer Mitwirkung des Eigentümers zunächst ausgegangen werden konnte. Kurz vor Abschluss der Modernisierungsvereinbarungen veräußerte jedoch die Prelios GmbH zum Jahreswechsel 2011/2012 die Bestände im Sahlkamp an die Barclays Bank. Im Januar 2013 erfolgte durch den Erwerb der Deutsche Wohnen AG ein weiterer Eigentümerwechsel.
Mit der Deutsche Wohnen AG wurden intensive Gespräche aufgenommen, die im Jahr 2016 zum Abschluss einer ersten Modernisierungsvereinbarung (Drucksache Nr. 2389/2016) führten. Seit Mai 2017 befindet sich dieser erste Bauabschnitt mit 113 Wohneinheiten im Bau, die Baumaßnahmen werden bis Ende des 1. Quartals 2018 fertiggestellt sein. Die Planungen für einen weiteren Bauabschnitt mit 98 Wohneinheiten stehen kurz vor dem Abschluss.
Da noch weitere Wohnungsmodernisierungen notwendig sind und dies auch ein wesentliches Sanierungsziel darstellt und die Deutsche Wohnen AG ihr Interesse bekundet hat, sich am Standort zu engagieren, ist eine Verlängerung des Sanierungszeitraums um fünf Jahre bis zum 31.12.2024 sinnvoll.
Um den Wohnungsbestand zumindest energetisch zu modernisieren und die Mieten weiterhin sozialverträglich zu halten, ist es erforderlich beim Land Niedersachsen eine Aufstockung des Kostenrahmens um 5 Millionen Euro zu beantragen. Der bisher bestehende Förderrahmen von 10,4 Millionen Euro ist aufgrund der Gebietsgröße, der Problemstellung und der Kostensteigerungen nicht ausreichend.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll in größeren Bauabschnitten erfolgen und aufgrund ihres zu erwartenden Umfanges den Gremien bei Vertragsreife erneut zum Beschluss vorgelegt werden.
61.41
Hannover / 26.01.2018