Drucksache Nr. 0201/2009:
Bebauungsplan Nr. 473, 1. Änderung
- P & R - Anlage Lahe -
Bebauungsplan der Innenentwicklung

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0201/2009
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Bebauungsplan Nr. 473, 1. Änderung
- P & R - Anlage Lahe -
Bebauungsplan der Innenentwicklung

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,


1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 473, 1.. Änderung zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 473, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die Verlängerung der Stadtbahn nach Altwarmbüchen ist die Umsteigeanlage mit den Parkplätzen in ihrem bisherigen Umfang entbehrlich. Die beabsichtigte Nutzung als private Stellplatzanlage läßt keine Bevorzugung oder Benachteiligung von Frauen, Männern oder einzelner anderer Gruppen erwarten.

Kostentabelle

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen der Bebauungsplanänderung werden in der Begründung unter Abschnitt "Kosten für die Stadt" dargelegt.

Begründung des Antrages


Der Bezirksrat Nord fasste am 15.11.2006 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Planungsziel auf der Fläche der Bebauungsplanänderung ein Kerngebiet (Stellplätze) vorzusehen.

Mit der Inbetriebnahme der Verlängerung der Stadtbahnlinie A-Nord nach Altwarmbüchen wurde die bisherige Umsteigeanlage und die Stadtbahn-Wendeschleife stillgelegt. Die neue Stadtbahnstation "Lahe" befindet sich nunmehr in Mittellage der Podbielskistraße, die verbliebenen Bus- und Warteplätze sind jetzt ebenfalls im Straßenraum angeordnet. Um eine Beeinträchtgung des Stadtbildes durch Verfall und Verwahrlosung der ehemaligen Umsteigeanlage zu vermeiden, wurde deren Abbruch bzw. Rückbau erforderlich. Die Gleisanlage wurde bereits im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie nach Altwarmbüchen rückgebaut.

Westlich angrenzend an die bisherige Umsteigeanlage befindet sich ein Verwaltungsgebäude eines internationalen Öl- und Gaskonzerns, der an dem Standort ca. 700 Mitarbeiter beschäftigt, von denen überproportional viele täglich mit dem Pkw aus dem östlichen Umland anfahren, weil ein großer Teil dieser Arbeitsplätze früher in Celle angesiedelt war. Da in der zugehörigen Tiefgarage jedoch nur 200 Stellplätze vorhanden sind, besteht in den umliegenden Wohnstraßen seit langem ein erhöhter Parkdruck, ferner wurde die P & R - Anlage bisher zu einem Teil durch Beschäftigte missbräuchlich genutzt. Die Geschäftsleitung hat in der Vergangenheit durch Anmietung privater Flächen und deren provisorischem Ausbau zu Stellplätzen versucht, das Problem zu entschärfen. Mittel- und langfristig ist es für diesen Unternehmensstandort jedoch erforderlich, durch eine Grundstücksarrondierung auf eigener Fläche Stellplätze errichten zu können. Außerdem böte sich die Möglichkeit, auch die problematische Erschließungs- und Anlieferzone an der Straße Riethorst neu zu ordnen und auf großzügigere eigene Grundstücksflächen zu verlagern. In die gutachterliche Verkehrsuntersuchung zur Neubebauung des Geländes des ehemaligen Gärtnereibetriebes nördlich der Straße Riethorst wurde auch die Erschließung der geplanten Stellplatzanlage sowie des verbleibenden Teils der P & R - Anlage einbezogen, so dass die geplanten Ein- und Ausfahrten dieser Vorhaben aufeinander abgestimmt sind.

Diesen städtebaulichen Zielen entsprechend soll die Bebauungsplanänderung nunmehr öffentlich ausgelegt werden.


Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 28.12.2006 bis zum 29.01.2007 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.


Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist Bestandteil der Anlage 3.

Um die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.
61.11 
Hannover / 29.01.2009