Antrag Nr. 0192/2014:
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Resolution: Anpassung der Abfallgebühren

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0192/2014 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 30.01.2014: Ratsversammlung: Der Dringlichkeitantrag erhielt mit 21 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit (mind. 44 Stimmen) zur Aufnahme in die Tagesordnung der Antrag wird in der Ratssitzung am 20. Februar behandelt.
  • 20.02.2014: Ratsversammlung: eingebracht und verwiesen: Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung
  • 06.03.2014: Verwaltungsausschuss: 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 24.04.2014: Ratsversammlung: 1. Satz des Antrages: 16 Stimmen dafür, 34 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung 2. Satz des Antrages: 15 Stimmen dafür, 34 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Antrag damit abgelehnt

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Resolution: Anpassung der Abfallgebühren

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert den Oberbürgermeister auf, sich dafür einzusetzen, dass die von der Region Hannover beschlossene Abfallgebührensatzung zurückgenommen wird. Weiterhin wird der Oberbürgermeister aufgefordert, auch dafür zu sorgen, dass für die einzelnen Gebührenzahler eine Erhöhung von max. 20 % nicht überschritten wird. Die Stimmführerin in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) ist entsprechend anzuweisen.

Begründung

Die bisherige Abfallgebührenordnung ist gerichtlich für rechtswidrig erklärt worden. Das Oberverwaltungsgericht forderte die Region Hannover und den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) auf, eine neue Gebührenordnung zu erarbeiten. Die nun vorliegende neue Gebührensatzung geht jedoch an den Forderungen des Urteils vorbei und sorgt sogar noch dafür, dass für viele Haushalte in der Landeshauptstadt erhebliche Mehrbelastungen entstehen. Die angesetzte Mindestmüllmenge fällt sehr hoch aus und wurde zudem in der Landeshauptstadt Hannover bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht abgefragt (wie in den Regionskommunen mit Fragebögen geschehen). Damit entspricht die angesetzte Menge in vielen Fällen auch nicht dem tatsächlichen Bedarf.
Zum Teil werden die Bürgerinnen und Bürger mit Mehrbelastungen von 100 % konfrontiert. Hauseigentümer werden zudem nach der Mehrbelastung durch die erhöhte Grundsteuer nun noch zusätzlich durch höhere Abfallgebühren belastet.
Der Oberbürgermeister ist daher aufgefordert sich dringend für die Hannoveranerinnen und Hannoveraner einzusetzen und eine Klärung der Lage im Sinne der Betroffenen herbeizuführen.


Jens Seidel
Vorsitzender