Drucksache Nr. 0172/2016:
hannoverimpuls GmbH und Hannover Marketing und Tourismus GmbH - Betrauung

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0172/2016
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

hannoverimpuls GmbH und Hannover Marketing und Tourismus GmbH - Betrauung

Antrag,

den im Entwurf als Anlage beigefügten Betrauungsakt für die hannoverimpuls GmbH und die Hannover Marketing und Tourismus GmbH zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die hannoverimpuls GmbH bündelt, koordiniert und fördert kommunale und regionale Wirtschaftsförderungs-, Marketing-, Tourismusaktivitäten und alle sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und unternehmerischen Rahmenbedingungen in Stadt und Region Hannover im Wettbewerb mit anderen Kommunen und Regionen.

Unternehmensgegenstand der Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG) ist die überregionale Vermarktung und Imageförderung sowie die Förderung des Wirtschaftszweiges Tourismus im Raum Hannover durch eigene Tätigkeiten und in Kooperation mit Partnern.


Europäisches Beihilfenrecht

Nach Art. 107 Abs. 1 AEUV ist der Tatbestand einer Beihilfe erfüllt, sofern folgende Merkmale vorliegen:
· es muss sich um eine Maßnahme zugunsten eines Unternehmens handeln,
· die Maßnahme muss begünstigende Wirkung für das Unternehmen haben,
· die Maßnahme muss aus staatlichen Mitteln finanziert werden,
· es muss sich um eine selektive Maßnahme, das heißt eine ein bestimmtes Unternehmen begünstigende Maßnahme handeln und
· die Maßnahme muss die Gefahr einer Verfälschung des Wettbewerbs sowie eine Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels hervorrufen.

Die hannoverimpuls GmbH und die HMTG erhalten zur Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben von der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover jährliche Zuwendungen im Wege der institutionellen Förderung als anteilige Fehlbedarfsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Die Steuerung, Überwachung und Transparenz der sich aus der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben ergebenden Finanzbeziehungen zwischen der Landeshauptstadt Hannover, der Region Hannover und der hannoverimpuls GmbH werden u.a. durch Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen und den Jahresabschlüssen der hannoverimpuls GmbH und den Haushaltsplänen der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover in den Gremien der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover sichergestellt.

Vor dem Hintergrund des Freistellungsbeschlusses vom 20. Dezember 2011 (2012/21/EU, ABl. EU Nr. L 7 vom 11. Januar 2012, S. 3) soll nunmehr ergänzend eine einheitliche Betrauung der hannoverimpuls GmbH und der HMTG durch die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover im Rahmen eines formellen Betrauungsakts erfolgen.

Der Freistellungsbeschluss ist auf die Zuschüsse der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover an die hannoverimpuls GmbH und die HMTG anwendbar. Die materiellen Voraussetzungen für eine Freistellung der Finanzierung sind gegeben, da die hannoverimpuls GmbH ausschließlich und die HMTG weit überwiegend Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) erfüllen und die jährlichen Zuschusszahlungen für die Erbringung von DAWI einen Betrag von 15 Mio. € nicht überschreiten. DAWI sind in der Regel Leistungen der Daseinsvorsorge, die im öffentlichen Interesse liegen und ein allein im wirtschaftlichen Interesse handelndes Unternehmen, nicht oder nicht zu gleichen Bedingungen anbieten würde.


Betrauungsakt

Der Betrauungsakt muss im Einzelnen die folgenden Angaben enthalten:
· Gegenstand und Dauer der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen,
· das Unternehmen und gegebenenfalls das betreffende Gebiet,
· Art etwaiger dem Unternehmen durch die Bewilligungsbehörde gewährter ausschließlicher oder besonderer Rechte,
· Beschreibung des Ausgleichsmechanismus und Parameter für die Berechnung, Überwachung und Änderung der Ausgleichsleistungen,
· Maßnahmen zur Vermeidung und Rückforderung von Überkompensationszahlungen,
· einen Verweis auf den Freistellungsbeschluss.

Der als Anlage beigefügte Betrauungsakt in Form eines Zuwendungsbescheids setzt diese beihilfenrechtliche Vorgabe für den Ausgleich der Kosten um, die der hannoverimpuls GmbH und der HMTG aus der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben entstehen. Der Zuwendungsbescheid ist somit zugleich Betrauungsakt im Sinne des Freistellungsbeschlusses.

Hinweis

Eine inhaltsgleiche Beschlussdrucksache wird der Regionsversammlung der Region Hannover in ihrer Sitzung am 01.03.2016 vorgelegt.
20.20 
Hannover / 26.01.2016