Drucksache Nr. 0155/2005:
Außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 89 NGO - Verlustausgleich der Geschäftsstelle Hannover der Deutsche Städte-Medien GmbH

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0155/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Ausschuss für Haushalt
Finanzen u. Rechnungsprüfung
2. In den Verwaltungsausschuss
3. In die Ratsversammlung
 
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0155/2005
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Außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 89 NGO - Verlustausgleich der Geschäftsstelle Hannover der Deutsche Städte-Medien GmbH

Antrag,

einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 2.128.310,92 € im Verwaltungshaushalt aus der Haushaltsstelle 1.7600.715000.9 (Reklamewesen, Verlustausgleich DSM) zuzustimmen.
Deckung: Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt bei der Haushaltsstelle 1.8170.210000.8 (Versorgungsbetriebe "Gewinnabführung Stadtwerke")

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind hier nicht betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen2.128.310,92 €1.7600.715000.9
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt2.128.310,92 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-2.128.310,92 € 

Begründung des Antrages

Mit Beschlussdrucksache 1143/2003 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover dem Verkauf der Anteile an der Deutsche Städte-Medien GmbH zugestimmt.

In dieser Drucksache wurde bereits darauf hingewiesen, dass gemäß Punkt 14 des Konsortialvertrages, der von den am Verkaufsprozess teilnehmenden Gesellschaftern zu unterzeichnen war, die Verluste der örtlichen Geschäftsstellen, die zum 31.12.2003 bestehen, auszugleichen sind.

Hierzu war zunächst der Jahresabschluss 2003 sowie die Feststellung des Verlustbetrages durch die Wirtschaftsprüfer und den Verhandlungsführer abzuwarten. Beides gestaltete sich, bedingt durch die Anteilsverkäufe, schwierig und zeitaufwendig. Erst Ende Dezember 2004 wurde der Verwaltung mit Schreiben des Verhandlungsführers der Verlust der Höhe nach mitgeteilt.

Aufgrund von Umsatzrückgängen in der Plakatwerbung (-7,7 %) und in den anderen Sparten hat sich der Umsatz der Geschäftsstelle Hannover in 2003 um insgesamt 11,4 % reduziert. Weiterhin belasten die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der öffentlichen Toilettenanlagen das Jahresergebnis, ohne dass die in diesem Zusammenhang pachtfrei aufgestellten Werbeträger entsprechende Erlöse zum Ausgleich dieser Aufwendungen erwirtschaften konnten. Aus diesen Gründen weist die Geschäftsstelle Hannover einen Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2003 in Höhe von 1.423.671,87 € aus, der zusammen mit den Verlustvorträgen aus 2001 und 2002 den im Antrag genannten auszugleichenden Verlust ergibt.

Die außerplanmäßige Ausgabe ist unvorhergesehen, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2005 für die Verwaltung der Zeitpunkt der Feststellung des Geschäftsstellenverlustes, dessen Höhe, sowie die Fälligkeit der Zahlung nicht abzusehen war.

Die außerplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, da die Landeshauptstadt Hannover gemäß § 20 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages der DSM und gemäß Punkt 14 des Konsortialvertrages gegenüber den anderen Gesellschaftern verpflichtet ist, den Verlust (incl. Verlustvorträge) der Geschäftsstelle Hannover zum 31.12.2003 auszugleichen.

Die Deckung ist durch entsprechende Mehreinnahmen in 2005 gewährleistet.

 Dez. II / 20.2
Hannover / 21.01.2005