Drucksache Nr. 0148/2009:
Einrichtung von zwei städt. Krippengruppen im Rohdenhof, Sutelstr. 18

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0148/2009
0
 

Einrichtung von zwei städt. Krippengruppen im Rohdenhof, Sutelstr. 18

Antrag,


zu beschließen,

· für eine zweigruppige Krippeneinrichtung im städtischen Gebäudekomplex Rohdenhof, Sutelstr. 18, entsprechende
Umbaumaßnahmen vorzunehmen und
· die Krippengruppen in städtischer Trägerschaft zu führen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten195.000,00 €VMH 4641Betriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten47.700,00 €4640.000/111300
Einnahmen insgesamt195.000,00 € Einnahmen insgesamt47.700,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben175.000,00 €4640.000/400000*
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung450.000,00 €Wirtschaftsplan OE 19Sachausgaben50.500,00 €4641.000/5350004640.000/51494640
Einrichtungsaufwand30.000,00 €4641.901/935400Zuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten2.400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt480.000,00 € Ausgaben insgesamt227.900,00 € 
Finanzierungssaldo-285.000,00 € Überschuss / Zuschuss-180.200,00 € 

* Die Personalausgaben wurden bereits um die Landesförderung reduziert.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KiföG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen. Die zu erwartende Förderung nach der Richlinie zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (RIK) ist als Einnahme ausgewiesen. Es werden pro Platz 5000,00 € an Investitionskosten und 1.500,00 € an Ausstattungskosten gewährt.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide besteht ein erheblicher Bedarf an Krippenplätzen.

Entsprechend den Standards zum Bau von Kindertagesstätten wurde in enger Zusammenarbeit mit den zu beteiligenden Fachbereichen eine Umnutzung der bestehenden Räumlichkeiten für eine Kita mit zwei Krippengruppen in der Altersstruktur 0 bis 3 Jahre abgestimmt. Durch die vorgegebene Gebäudestruktur ist es möglich, das Erdgeschoss sowie die Zugänge zum Außenspielgelände neu zu gestalten. Die Personalräume und das Leitungsbüro befinden sich im ersten Obergeschoss. Der Betriebsbeginn ist für den 01.11.2009 geplant.

Durch das zusätzliche Platzangebot für Krippenkinder wird dem geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll. Zudem wird es ab 2013 einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung ab dem ersten Lebensjahr geben, so dass das Betreuungsangebot entsprechend zu erweitern ist. Die Fachverwaltung hat in Bezug auf eine Betriebserlaubnis Kontakt mit dem Nds. Kultusministerium aufgenommen.

In dem vorhandenen Gebäudekomplex wird bereits eine sechsgruppige Kita mit vier Kindergartengruppen und zwei Hortgruppen in städtischer Trägerschaft betrieben. Durch eine geplante enge Kooperation und der dadurch möglichen gegenseitigen personellen Vertretungen in den beiden Einrichtungen werden die Personalkosten gering gehalten. Alle Nutzer in dem stadteigenen Gebäude sind ebenfalls städtische Einrichtungen (Heimverbund, Kommunaler Sozialdienst). Ausnahme ist der Bothfelder Kulturtreff e. V.. Die Miet- und Nebenkosten für alle Einrichtungen werden vom städtischen Haushalt getragen.

Die Vergabe der Trägerschaft an einen nicht städtischen Träger würde die Kooperationen erschweren, so dass die Krippen in städt. Trägerschaft betrieben werden sollen.

51.4 1
Hannover / 26.01.2009