Drucksache Nr. 0144/2018:
Kita Beckstraße II, Errichtung einer temporären Sechs-Gruppen-Kindertagesstätte als Containeranlage

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Jugendhilfeausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0144/2018
3
 

Kita Beckstraße II, Errichtung einer temporären Sechs-Gruppen-Kindertagesstätte als Containeranlage

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Errichtung einer temporären Containeranlage durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)

und

2. der Mittelfreigabe in Höhe von 1,89 Mio. € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 349.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit)
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Gebäudemanagement
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 2.239.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.239.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.239.000,00 €
Sach- und Dienstleistungen
Für die erforderliche Infrastruktur sowie für die Aufstellung und den Rückbau der Anlage werden einmalig 1,89 Mio. €, für die Anmietung 349.000 € pro Jahr notwendig.

Anmerkung:
Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 349.000 € sowie die einmalig anfallenden Aufwendungen für die Aufstellung und den Rückbau der Anlage von 1,89 Mio. € führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 36501 Kindertagesbetreuung.

Eine Kaufvariante wurde geprüft, ist aber aufgrund der prognostizierten Standzeit nicht wirtschaftlich. Sollte sich der Bedarf entsprechend entwickeln und sich die Standzeit der Anlage deutlich verlängern, können die Container noch nachträglich angekauft werden. Eine Kaufoption wird im Rahmen der Ausschreibung mit abgefordert.

Finanzierung:
Die Finanzierung wird aus dem städtischen Haushalt sichergestellt.

Begründung des Antrages

Im Stadtteil Mühlenberg herrscht ein dringender Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen, der durch einen überproportionalen und raschen Bevölkerungsanstieg in einigen Quartieren des Stadtteils hervorgerufen wurde.

Die kurzfristige Erstellung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise wurde bereits als eine Maßnahme in der Drucksache Nr. 2377/2017 – Mühlenberg: Maßnahmen und Perspektiven – angekündigt.

Zwei Kindergartengruppen sollen aus dem Familienzentrum Canarisweg 21 in die 6-Gruppen-Einrichtung wechseln. Dabei werden die beiden Gruppen von je 16 auf je 25 Kindergartenkinder aufgestockt. Durch die zusätzliche Inbetriebnahme von 4 neuen Kindergartengruppen mit je 25 Kindern, werden dem Stadtteil so insgesamt kurzfristig 118 neue Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt.







Bei der Einrichtung handelt es sich um eine Vorlaufeinrichtung für den dauerhaften 8-Gruppen-Ersatz-Neubau des Familienzentrums Canarisweg 21, der zurzeit parallel auf einem anderen Grundstück in der Beckstraße geplant wird. Nach Fertigstellung wird die temporäre Einrichtung in den Neubau wechseln.

Die Maßnahmen tragen dazu bei, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Kindergarten zu erfüllen.

Für die Möblierung und den Betrieb der Einrichtung wird den politischen Gremien eine separate Beschlussvorlage durch den Fachbereich Jugend und Familie vorgelegt.

Baubeschreibung
Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Baubeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Barrierefreiheit
Alle Aufenthaltsräume im Erdgeschoss erhalten direkte Ausgänge ins Freie. Für den barrierefreien Anschluss aller notwendigen Ausgänge wird die Aufständerung der Containeranlage auf das technisch notwendige Minimum reduziert und die Außenflächen vor den Türen barrierefrei angepflastert.

Das Obergeschoss wird nach Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Hannover ausnahmsweise nicht barrierefrei ausgeführt, da es sich um eine möglichst schnell zu errichtende temporäre Anlage handelt. Planung und Bau einer Aufzugsanlage hätten die Inbetriebnahme der Kita deutlich verzögert.

Terminplanung:
Der Betriebsbeginn soll schnellstmöglich erfolgen. Aufgrund gesetzlich vorgegebener Verfahrensabläufe für Ausschreibung und baurechtliche Genehmigung, sowie die bauliche Umsetzung der Anlage kann der Betriebsbeginn im Herbst, spätestens zum 01.12.2018 erfolgen.
19 .2
Hannover / 19.01.2018