Anfrage Nr. 0142/2022:
Anfrage der Fraktion Die PARTEI & Volt zum aktuellen Sachstand zu Bauvorhaben im Bereich Unterbringung

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Die PARTEI & Volt zum aktuellen Sachstand zu Bauvorhaben im Bereich Unterbringung

Das Thema Obdach- und Wohnungslosigkeit sowie die generelle Wohnknappheit sind seit Jahren ein Problem und auch in der Wahrnehmung der Bürger*innen ein massiver Missstand. Aktuell gibt es mehrere Vorhaben der Landeshauptstadt zur Erhöhung der Anzahl neuer Unterkünfte für obdach- und wohnungslose Menschen.

Hierzu zählen insbesondere:

1. die sogenannte “Rote Reihe” (Schulenburger Landstraße 167 – 225), der die Verwaltung laut 15-2599/2020 N1 S1 in Verhandlungen mit hanova steht, um einen Sanierungsplan und die Weiternutzungsbedingungen zu erarbeiten

2. die Wohnimmobilie Schwesternhausstraße (Drucksache 2384/2020), welche von der unselbstständigen Stiftung von Rats- und Soden-Kloster in Erbpacht an hanova übergeben werden und entsprechend dem Stiftungszweck wieder kurzfristig für unter anderem die Unterbringung von obdach- und wohnungslosen Menschen zur Verfügung stehen sollte; laut investitionsmaßnahme 315050001 – 3150590 “Unterbringung von Personen” vom 29.01.29 wurden der hanova Kapitalzuführungen in Höhe von 12 Mio Euro zur Umsetzung der Sanierung und baulichen Erweiterung des Schwesternhauses des Rats- und von-Soden-Klosters zurgesprochen

3. das Gebäude in der Kleefelder Straße 31, welches die Landeshauptstadt im Mai 2020 für rund 3,2 Mio. € erworben hat; im März 2021 berichtete die LHH, dass die Planungen für die künftige Unterkunft noch nicht abgeschlossen seien

4. die geplante Unterkunft in der Augustenstr. 11 (DS 15-0232-2016), welche im ersten Halbjahr 2017 bezugsfertig sein sollte

5. die Sanierung des Geveker Kampes 9-13 , bei dem es zuletzt 2020 hieß “Die Planungen gerieten zuletzt aufgrund mangelnder Personalressourcen ins Stocken. Bevor die Planungen nicht abgeschlossen sind und klar ist, welche konkreten Maßnahmen durchgeführt werden müssen, kann ein seriöser Zeitplan nicht aufgestellt werden. (...)” (DS 15-1820/2020)

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie ist der jeweilige finanzielle und bauliche Status der Umsetzungen bei den oben 5 genannten Bauvorhaben?

2. Wie begründet die Verwaltung etwaige Verzögerungen bei den oben 5 genannten Bauvorhaben?

3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass es zu keinen weiteren Verzögerungen kommt bei den oben 5 genannten Bauvorhaben?