Antrag Nr. 0138/2019:
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2914/2018 (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung - Bodestraße Süd, Auslegungsbeschluss)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

AfD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2914/2018 (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1410, 1. Änderung - Bodestraße Süd, Auslegungsbeschluss)

Antrag

dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1410, 1. Änderung nicht nur das südliche, sondern beide Eckgrundstücke Bodestraße/Engelbosteler Damm (1. das südliche Grundstück, Engelbosteler Damm 110; 2. das nördliche Eckgrundstück) erfasst.

Begründung

Durch, dass das nördliche Eckgrundstücks sehr schmal ist, wird durch die geplante Separierung eine langfristig tragfähige Bebauung sehr erschwert. Um die Planbarkeit des nördlichen Eckgrundstücks zu erhöhen, muss der Geltungsbereich der o.g. Änderung beide Eckgrundstücke erfassen.