Drucksache Nr. 0137/2009:
Bebauungsplan Nr. 1708, Forschungszentrum Bemeroder Straße
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0137/2009
4
 

Bebauungsplan Nr. 1708, Forschungszentrum Bemeroder Straße
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1708 zu beschließen,
  2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr.1708 mit Begründung zuzustimmen,
  3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Bauleitplanverfahren und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Durch die verkehrsgünstige Lage des geplanten Baugebietes kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie mobilitätseingeschränkten Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Die Kosten werden in Abschnitt 7 der Bebauungsplanbegründung (Anlage 2 zu dieser Drucksache) abgehandelt.

Begründung des Antrages

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.06.2008 in der Zeit vom 25.08.2008 bis 24.09.2008 durchgeführt.
Insgesamt sind rd. 1.300 Zuschriften zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen, die letzten am 20.10.2008. Davon sind 21 Zuschriften nicht durch Unterschrift autorisiert.

Hinsichtlich der Art der Einwanderhebung entfallen neben der Stellungnahme der "Bürgerinitiative gegen Massentierversuche in Wohngebieten" die Zuschriften auf:

  • Individuell formulierte Einwände 65
  • Stellungnahmen in vordruckhafter Form 118
  • Postkarten mit Bezug auf die Stellungnahme der Bürgerinitiative

in der Fassung vom 30.08.2008 1101

In drei Fällen schlossen sich durch Unterschriftslisten mit 10, 17 bzw. 14 Unterschriften Bürgerinnen und Bürger bereits abgegebenen Stellungnahmen an.

In 76 Fällen wurden Mehrfach-Stellungnahmen abgegeben, bis zu 15 pro Person.

Nach Name und Adresse erkennbar haben in sehr vielen Fällen Familienangehörige separate Stellungnahmen abgegeben, so dass die um Mehrfach-Stellungnahmen und nicht durch Unterschrift legitimierte Zuschriften bereinigte Anzahl von Stellungnahmen insgesamt 1244 Personen zuzuordnen war.

Die Stellungnahmen entfallen überwiegend auf die dem Ansiedlungsvorhaben benachbarten Stadtteile Kirchrode, Kleefeld, Seelhorst und Bemerode (1079 Personen), ein geringerer Anteil (128) entfällt auf das übrige Stadtgebiet. Darüber hinaus äußerten sich 37 Personen mit Adresse außerhalb des Stadtgebietes, davon 11 aus der Region Hannover.

Abgesehen von der direkten Nachbarschaft der Einrichtung der Lebenshilfe gGmbH konnte bezüglich einer räumlichen Betroffenheit (2 km-Radius) folgende Zuordnung vorgenommen werden:

Lage bis zu 500 m Entfernung vom Vorhabenstandort: 1


Lage zwischen 500 m und 1.000 m Entfernung vom Vorhabenstandort 191
Lage zwischen 1.000 m und 2.000 m 566

Summe: 758

Lage außerhalb 2.000 m 486

Ferner erhielt die Stadt per Adresse des Oberbürgermeisters bis zum 14.10.2008 zusätzlich 3.282 E-Mails, in denen ohne Bezugnahme auf die Bauleitplanung das Tierimpfstoffzentrum der Fa. Boehringer Ingelheim aus Gründen des Tierschutzes abgelehnt wird. Diese E-Mails enthalten keine Postanschrift und zum Teil auch keine Namensangabe.

Alle Stellungnahmen beziehen sich auf die konkrete Ansiedlung eines Europäischen Zentrums für Tierimpfstoffe der Fa. Boehringer Ingelheim (Boehringer Ingelheim Veterinary Research Center - BIVRC) und auch direkt oder indirekt auf das 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 202.2, und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1708. Sie sind - bis auf wenige Ausnahmen - das Ansiedlungsvorhaben und daher auch die Bauleitplanung strikt ablehnenden Inhalts.

Die Verwaltung hat die vorgetragenen Einwendungen ausgewertet und zu Themengruppen zusammengefasst, in einer für beide Bauleitplanverfahren gleichlautenden Anlage zusammengestellt und mit Anmerkungen versehen. Für den Bebauungsplan Nr. 1708 ist dies die Anlage 4 zu dieser Drucksache.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Dezember 2008 durchgeführt.

Die Region Hannover hat Hinweise zur Regenwasserversickerung, zum Zielabweichungsverfahren zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 und zum wasserrechtlichen Verfahren zur Verlegung des Heistergrabens gegeben, die inhaltlich in der Begründung (Anlage 2) behandelt werden.

Das Niedersächsische Forstamt Fuhrberg äußerte sich zum Schutz der Stieleiche und zum Abstand zu einen bewaldeten Grundstück in der Nachbarschaft. Hierauf wird ebenfalls in der Begründung eingegangen.

Zur öffentlichen Auslegung wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit verändert.

Im Norden ist der Geltungsbereich um eine Dreieckfläche erweitert worden, weil hier die geplante Grünverbindung mit Fuß- und Radweg zum Westrand von Kirchrode (Röhrichtweg) in die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Bemeroder Straße und Lange-Feld-Straße einmündet. Zur städtebaulichen Betonung des Einmündungsbereiches ist hier eine Aufweitung der öffentlichen Grünverbindung geboten.

Die Eingriffsregelung hat ergeben, dass die erforderliche Ausgleichsfläche geringer ist, als zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung angenommen. Die damals vorgesehene Ausgleichsfläche im Stadtteil Anderten in der Nähe der Autobahnraststätte Wülferode entfällt deshalb.

Die Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

In der Anlage 3 zur Drucksache sind die umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wiedergegeben. Diese Stellungnahmen werden mit dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurfsbegründung öffentlich ausgelegt.

Zum Bebauungsplan Nr. 1708 soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Hannover und der Fa. Boehringer Ingelheim abgeschlossen werden, der Regelungen enthält, die über die Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan hinausgehen. Die erforderliche Ratsvorlage wird parallel zu den Drucksachen zur öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 202.2 und des Bebauungsplanes Nr. 1708 in den Ratsgremien behandelt werden. Die Verwaltung stellt sicher, dass der Bebauungsplan Nr. 1708 nicht öffentlich ausgelegt wird, bevor der städtebauliche Vertrag rechtswirksam abgeschlossen ist.

61.12 
Hannover / 22.01.2009