Drucksache Nr. 0131/2004:
Bebauungsplan Nr. 1653, Am Waldfriedhof,
Beschluss über Anregungen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0131/2004
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1653, Am Waldfriedhof,
Beschluss über Anregungen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. die zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1653 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen der Region Hannover ,
    des Bürgervereins Misburg e.V. sowie
    von Bürgerinnen und Bürgern, deren Namen aus Datenschutzgründen in der vertraulichen Ergänzung zu dieser Drucksache genannt werden,
    nicht zu berücksichtigen,
  2. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1653 gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit
    § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:

Die Nähe von Naherholungsgebieten, die Ausweisung großer Grundstücke und die wenig befahrenen Straßen machen den Standort zu einer abwechslungsreichen Umgebung für Kinderspiel und Freizeitgestaltung.
Die Infrastruktureinrichtungen liegen nicht in direkter Nachbarschaft, jedoch bietet der Stadtteil insgesamt ein gutes Versorgungsangebot.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen sind in der Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 1653 (Anlage 2 zu dieser Drucksache) im
Abschnitt 6 -Kosten für die Stadt- dargestellt.

Begründung des Antrages:

Der Bebauungsplan Nr. 1653 hat vom 27.11.2003 bis 5.1.2004 öffentlich ausgelegen. Es gingen Anregungen der Region Hannover, des Bürgervereins Misburg e.V. sowie von Bürgerinnen und Bürgern ein, die Grundstückseigentümer in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes sind.

Die Anregungen im Einzelnen:

Region Hannover:


Die Region Hannover bemängelt, dass zu dem Bebauungsplan Nr. 1653 „Am Waldfriedhof“ der Stadt Hannover, Stadtteil Misburg, aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde anhand der Aussagen in der Planbegründung nicht nachvollzogen werden kann, ob der Eingriff ausgeglichen ist. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich fehle.
Darüber hinaus sei in Anbetracht der Lage des Plangebietes in § 1 der textlichen Festsetzungen, 2. Spiegelstrich, das Wort „vorwiegend“ zu streichen.
Aus bodenschutzbehördlicher Sicht sollte der 2. Absatz unter Punkt 5.3 „Altlasten und Kampfmittel“ geändert werden, da es nicht sicher sei, ob es sich um einen Bombensammelplatz handelt. Dieses werde derzeit bei der Stadt Hannover noch recherchiert. Beim ersten Satz sei „…..ehemaligen Sammelplatz handelt.“ durch
„….ehemaligen Sammelplatz gehandelt haben könnte. Dieses wird derzeit noch recherchiert.“ zu ersetzen. Der letzte Satz sei durch folgenden Satz zu ersetzen:
„Sollte sich der Verdacht auf einen Bombensammelplatz bestätigen, sind bei geplanten Baumaßnahmen die nicht auf Kampfmittel sondierten Bereiche neu zu beurteilen.“ Im Rahmen nachfolgender Baugenehmigungsverfahren auf der betreffenden Fläche sei die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Eingriff ist ausgeglichen. Die Stadt Hannover orientiert sich dabei am Modell Eibe, ohne dabei die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls außer Acht zu lassen. Eine Bilanzierung als rechnerische Gegenüberstellung, wie von der Region offensichtlich gewünscht wird, ist deshalb nicht möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist eine Kommune auch nicht an standardisierte Bewertungsverfahren zur Beurteilung eines Eingriffs und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gebunden. Eine entsprechende Aufrechnung in der Begründung zum Bebauungsplan würde daher nur zu Missverständnissen führen. Dass der Eingriff ausgeglichen ist, ist in der Bebauungsplanbegründung ausreichend dokumentiert (Anlage 2, Abschnitte 2.4, 2.5 und 5.2).
Die textlichen Festsetzungen sollen nicht geändert werden. Hier werden Ausgleichsmaßnahmen größtenteils auf einer "öffentlichen Grünfläche, Friedhof" festgesetzt. Natürlich sollen hier vorwiegend heimische Gehölze angepflanzt werden. Auf einem Friedhof muss es aber möglich sein, in Einzelfällen auch nicht heimische aber standortgerechte Gehölze anzupflanzen.
Hinsichtlich der Aussagen zu Kampfmitteln in der Begründung besteht ebenfalls kein Anlass zur Änderung. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Hannover und der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün haben bestätigt, dass die Formulierungen den Gegebenheiten entsprechen (Anlage 2, Abschnitt 5.3) und zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Untersuchungen erforderlich sind.


Bürgerverein Misburg e.V.:

Der Bürgerverein Misburg e.V. regt an, dass die bisherige Erweiterungsfläche des Misburger Waldfriedhofs erhalten bleibt und nicht zum Bau von Einfamilienhäusern und als öffentliche Grünfläche freigegeben wird. Dem (naturschutzfachlichem) Gutachten des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün solle gefolgt und auf eine Bebauung verzichtet werden.
In der Begründung der Anregungen wird darauf hingewiesen, dass die Erweiterungsflächen von der ehemaligen Stadt Misburg eingeplant worden seien, um Misburger Bürgern auch in Zukunft eine Bestattung in Ortsnähe zu ermöglichen und ihren Angehörigen weite Wege bei der Grabpflege zu ersparen. Die in der Begründung zum Bebauungsplan angeführten rückläufigen Bestattungszahlen seien kein Nachweis für die Verfügbarkeit für andere Nutzungen. Vielmehr müssten die demographische Entwicklung und die auf eine Erhöhung der Einwohnerzahlen des Stadtbezirks zielende Bauplanung Grundlage für die anzunehmenden Bestattungszahlen sein. Die vorgelegten Zahlen seien ungeeignet und fehlerhaft und die hieraus abgeleitete Begründung für den Wegfall der Erweiterungsfläche wertlos.
Auch der bisherige Verlauf des Planverfahrens sei nicht geeignet, Vertrauen für die Planung zu erwecken. So sei durch ein Schild auf dem Waldfriedhof schon der Baubeginn für November angekündigt worden, obwohl der Bezirksrat den Bebauungsplan abgelehnt habe. Der Rat der Landeshauptstadt habe sich über die Bezirksratsentscheidung hinweg gesetzt. Eine Rücksichtnahme auf die Wünsche der Misburger Bürger sei nicht erkennbar. Diese hätten das Gefühl, es würde über ihre Köpfe hinweg entschieden.
Es sei zu befürchten, dass langfristig der Waldfriedhof ganz geschlossen werde und alle Bestattungen in Lahe durchgeführt werden. Dies sei wegen der weiten Wege nicht hinnehmbar. Soziale Kontakte, die auf einem überschaubaren Friedhof zwischen Angehörigen entständen, würden weitgehend unterbunden. Es sei nicht zu akzeptieren, dass die Fläche für die Abdeckung des Bedarfs an Einfamilienhäusern erforderlich sei. Hier ständen nördlich der vollerschlossenen Straße Am Blauen See und im Steinbruchsfeld genügend Flächen zur Verfügung.
Die gutachterliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün verweise zu Recht darauf hin, dass es in Misburg nur noch sehr wenige Grünlandflächen gibt. Zusätzlich nähmen die örtlichen Belastungen durch Industrie, Abfallbeseitigungsanlagen und Verkehr ständig zu. Der entstehende Verlust an artenreichem Grünland, altem Baumbestand und ausgeprägten Heckenstrukturen sowie der Verlust des Biotopverbundes zwischen dem Misburger Wald und dem Blauen See sei durch nichts zu ersetzen. Es sei auch zu erwarten, dass in diesem Bereich geschützte Tierarten vorkämen. Dies sei offenbar gar nicht untersucht worden. Diese Unterlassung sei ein Abwägungsfehler. Es sei erforderlich, das Planverfahren zu unterbrechen, um die fehlenden Kartierungen nachzuholen.
Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen seien nur formal ein Ersatz für die Verluste. Dem belasteten Stadtteil Misburg brächte es gar nichts, wenn in 8 km Entfernung an der Kugelfangtrift Bäume gepflanzt werden oder die bisherige Friedhofsfläche als öffentliche Grünfläche ausgewiesen wird. Auf eine Bebauung solle deshalb verzichtet werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf die bisher für den Stadtfriedhof vorgehaltene Erweiterungsfläche kann
verzichtet werden. Dies wird durch die Belegungszahlen aus dem Jahr 2002
(siehe Anlage 2, Begründung zum Bebauungsplan, Abschnitt 2.1) nachgewiesen.
Es ist nicht ersichtlich, warum diese Ausführungen ungeeignet und fehlerhaft
sein sollen.
Bezüglich der Beschilderung auf dem Friedhof liegt ein Missverständnis vor. Mit den Schildern sollte die Notwendigkeit zur Versetzung der Friedhofseinfriedung begründet werden. Friedhofsbesucher und Interessierte sollten lediglich über diese Vorsorgemaßnahme informiert werden. Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten wurde über die Beduetung des Schildes auf Nachfrage bereits informiert.
Eine Schließung des Waldfriedhofs ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens; eine Regelung, wo Bestattungen durchgeführt werden sollen, kann auf Grund fehlender gesetzlicher Ermächtigung nicht in einem Bebauungsplan getroffen werden.
Es besteht in Hannover und Umgebung weiterhin eine große Nachfrage nach Grundstücken für bauträgerfreie freistehende Einfamilienhäuser. Die Stadt muss auf diese Nachfrage reagieren und geeignete Grundstücke zur Verfügung stellen. Dabei ist aus Haushaltskonsolidierungsgründen, aber auch aus sozialen Aspekten (Kinderbaulandbonus), auch auf städtische Grundstücke zurückzugreifen. Die Verwaltung wird prüfen, ob (zusätzlich) auch die Grundstücke nördlich der Straße Am Blauen See als Bauland ausgewiesen werden können Falls die Voraussetzungen dafür vorliegen, wäre dann ein gesondertes Bebauungsplanverfahren erforderlich. Für das Steinbruchsfeld ist die 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1500 im Verfahren. Flächen, die dort für Einfamilienhäuser vorgesehen sind, sollen größtenteils mit zweigeschossigen Reihenhäusern bebaut werden und sprechen damit einen anderen Interessentenkreis an. Für den Bau einer größeren Anzahl von freistehenden Einfamilienhäusern ist das Steinbruchsfeld nicht geeignet, weil ein derart großes Baugebiet nur dann in einem überschaubaren Zeitraum bebaut werden kann, wenn dies überwiegend durch Bauträger geschieht.
Die Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft sind mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün abgestimmt. Sie finden größtenteils im Plangebiet statt und kommen damit auch dem Stadtteil Misburg zu Gute. Von einem Verlust des Biotopverbundes kann keine Rede sein. Schon jetzt sind die Grundstücke Am Blauen See 1 und 2 bebaut. Vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün sind keine geschützten Tierarten im Planbereich festgestellt worden.

Anregungen von zwei Bürgern (Anliegern) zum Baustellenverkehr:

Die Straße Am Blauen See sei eine Straße ohne Durchgangsverkehr und ihres Wissens nicht für Schwerlastverkehr ausgebaut. Es wird darum gebeten, zu überprüfen, ob die Baustellenversorgung über die Alte Peiner Heerstraße erfolgen kann. Sollte dies nicht möglich sein, würden sich die Einwanderheber rechtliche Schritte vorbehalten, falls Folgekosten auf sie zukämen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Straße Am Blauen See wurde in den achtziger Jahren gebaut; die Bauweise ist selbstverständlich tragfähig, auch für Baufahrzeuge. Die Befürchtungen der Anlieger, es könnten Folgekosten entstehen werden deshalb von der Verwaltung nicht geteilt. Es wird empfohlen, die Anregungen nicht zu berücksichtigen und damit zusätzliche Kosten für eine Baustraße von der Alten Peiner Heerstraße in das Baugebiet und für dann erforderliche provisorische Einfriedung und Absicherung des Friedhofgeländes zu vermeiden.

Anregungen von zwei Bürgerinnen und einem Bürger, ihre Grundstücke ebenfalls als Bauland auszuweisen:

Es wird vorgeschlagen, die direkt nördlich an die Straße Am Blauen See angrenzenden Grundstücke in den Bebauungsplan Nr. 1653 einzubeziehen und als Bauland auszuweisen oder einen entsprechenden neuen Bebauungsplan aufzustellen.
Es seien sämtliche Versorgungsleitungen für beide Straßenseiten vorhanden. Eine Beeinträchtigung des Erholungsgebietes sei auch nicht zu befürchten, da kaum ein Unterschied zur jetzigen Nutzung als Kleingarten bestände. Die Grundstücke möchten die Eigentümer oder ihre Familienangehörigen selbst nutzen.
Die Eigentümerin des bereits bebauten Grundstücks Am Blauen See 2 bittet ebenfalls darum ihr Grundstück in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Bebauungsplanverfahren dient u.a. der Haushaltskonsolidierung. Es würde das Verfahren erheblich verzögern, wenn der Geltungsbereich erweitert würde. Ob den Wünschen entsprochen werden kann, hier zusätzliches Bauland auszuweisen, kann ohne eine genaue Prüfung der Verhältnisse heute nicht gesagt werden.
Für das Grundstück Am Blauen See 2 war ursprünglich vorgesehen gewesen, es in den Geltungsbereich einzubeziehen. Fragen zur Erschließung konnten mit der Eigentümerin bisher nicht einvernehmlich geregelt werden. Um das Bebauungsplanverfahren nicht zu verzögern, wurde deshalb der Geltungsbereich entsprechend verkleinert. Auch hier sind weitere Prüfungen erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen, wird aber prüfen, ob ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.2 (alt) / 61.12 (neu)
Hannover / 21.01.2004