Drucksache Nr. 0123/2018:
Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und Neubauabschnitt südwestlich Göttinger Chaussee

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0123/2018
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und Neubauabschnitt südwestlich Göttinger Chaussee

Antrag,

1. dem Umbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und Neubauabschnitt südwestlich Göttinger Chaussee, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 3.000.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101038

Bezeichnung Gemeindestraßen / In der Rehre

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2018 bis 2020 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten 2019 und 2019 zu Lasten 2020.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101038
Gemeindestraßen / In der Rehre
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 1.974.493,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 3.000.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.025.507,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 49.362,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 262.738,83 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 75.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 25.638,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -51.276,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 505.265,91 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -242.527,08 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -293.803,08 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Für die Baumaßnahme sind der Landeshauptstadt Hannover Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) i.H.v. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Regenwasserkanalbau, Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 425.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Straße In der Rehre im Süd-Westen Hannovers ist zwischen Bergfeldstraße und Göttinger Chaussee im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Hannover als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Der Straßenzug Bergfeldstraße-In der Rehre-Göttinger Chaussee verbindet die Hamelner Chaussee (B217) mit der Frankfurter Allee (B3).

Südlich In der Rehre zwischen Auf dem Sohlorte und Vor der Kiehwiese ist in den vergangenen Jahren das Neubaugebiet „Zero-E-Park“ erschlossen worden. Zwischen Bergfeldstraße und Erna-Mohr-Straße grenzt die Straße daher beidseitig an Bebauung, während im Abschnitt Erna-Mohr-Straße bis Auf dem Grethel nur südlich eine Bebauung vorhanden ist. Nördlich angrenzend befindet sich hier der Stadtfriedhof Ricklingen. Im weiteren Verlauf der Straße Richtung Osten ist die Straße anbaufrei.

Im Zuge des Baus der Ortsumgehung Hemmingen (B3) wurde bereits ein Teilstück der Straße durch das Land Niedersachsen verlegt und mit neuem Querschnitt erneuert. Im noch zu erneuernden Abschnitt verfügt die Straße nur über eine sehr schmale Fahrbahn und ebenso unzureichende Seitenanlagen. LKW-Verkehr ist mit Ausnahme des Anliegerverkehrs verboten.

Auf der Ausbaustrecke wurden Verkehrsstärken von ca. 9.200 Fahrzeugen/24h (werktags, Zählung 2013) ermittelt. Das Verkehrsaufkommen des Neubaugebiets wird nach Fertigstellung mit zusätzlich etwa 1.400 Fahrzeugen/24h prognostiziert.


Die Fahrbahn ist derzeit sehr schmal und zwischen ca. 5,30m und 6,00m breit.

Seitenanlagen sind in der Regel nur auf der Nordseite vorhanden und mit einer Breite von 1,70-2,25m für einen kombinierten Geh- und Radweg zu schmal. Lediglich im Abschnitt Bergfeldstraße – Margot-Büttner-Weg gibt es auch auf der Südseite eine Seitenanlage, bestehend aus einem 2,50m breiten Gehweg und einem 1,60m breiten Radweg. Aus dem Bereich der Splittersiedlung Auf dem Grethel gibt es häufig Beschwerden, dass die Querung der Straße In der Rehre sehr problematisch sei.

Der Zustand der gesamten Straße entspricht nicht den heutigen Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Tragfähigkeit.

2. Beschreibung des Vorhabens

Der Straßenaufbau wird dem heutigen bzw. dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen angepasst. Die Fahrbahn erhält eine Regelbreite von 6,50m, wird aber für Aufstellspuren und Überquerungshilfen in Teilbereichen auf bis zu 9,50m aufgeweitet.

Beidseitige Seitenanlagen wird es nur im Abschnitt Bergfeldstraße bis zur geplanten Bushaltestelle östlich der Erna-Mohr-Straße geben, auf dem die Straße beidseitig angebaut ist.






Östlich der Bushaltestelle werden die Seitenanlagen komplett auf die Südseite verlegt, auf der auch die Bebauung vorhanden ist. Fußgänger und Radverkehr sollen auf separaten Flächen geführt werden. Der Gehweg erhält eine Breite von 2,00m, der Zweirichtungsradweg wird mit einer Breite von 2,50m angelegt. Westlich Auf dem Grethel wird eine weitere Bushaltestelle vorgesehen.

Der Abschnitt Auf dem Grethel bis zum Anschluss an den bereits erneuerten Abschnitt wird anbaufrei sein. Der hier vorgesehene kombinierte Geh- und Radweg entspricht mit einer Breite von 4,00m der bereits baulich hergestellten Seitenanlage bis zur Göttinger Chaussee. Für diesen Abschnitt ist durch den Wegfall des Bebauungsplanes 1754 eine Plangenehmigung erforderlich.

Am Knotenpunkt In der Rehre/Bergfeldstraße/Poggendiek ist eine Lichtsignalanlage geplant. Alle anderen einmündenden Straßen erhalten Aufpflasterungen, um die Verkehrsbedeutung zu betonen und die Geschwindigkeiten zu reduzieren.

Parkstände sowie neue Bäume auf der Nordseite sind im Bereich Bergfeldstraße bis Margot-Büttner-Weg vorgesehen. Ansonsten sind neue Baumpflanzungen auf der Südseite geplant. Der Bereich des Stadtfriedhofes Ricklingen verfügt bereits über eine Vielzahl von Bestandbäumen mit teilweise sehr große Kronen.

Um das Neubaugebiet an den ÖPNV anzubinden, werden im auszubauenden Streckenabschnitt zwei neue Bushaltestellen vorgesehen. Im Bereich der neu geplanten Bushaltestellen werden Überquerungshilfen in Form von Mittelinseln vorgesehen, um ein sicheres Queren der Fahrbahn zu ermöglichen und gleichzeitig das Geschwindigkeitsniveau in diesem Bereich zu senken.

In Höhe der Straße Auf dem Grethel wird die Fahrbahnbreite auf 6,00 m reduziert, um einerseits ebenfalls auf das Geschwindigkeitsniveau einzuwirken und andererseits eine möglichst breite Seitenanlage in Höhe der Bestandsbebauung anbieten zu können.

Das Oberflächenwasser wird zwischen Bergfeldstraße und Margot-Büttner-Weg über die städtische Kanalisation abgeleitet. Der Bereich Margot-Büttner-Weg bis Vor der Kiehwiese soll über offene Mulden entwässert werden. Im Bereich Vor der Kiehwiese bis Ausbauende muss ein neuer Regenwasserkanal gebaut werden.

Die öffentlichen Versorgungsleitungen werden im Straßenraum untergebracht. Die Straße verfügt über eine ortsübliche Beleuchtung, die den neuen Gegebenheiten angepasst wird.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.

3. UVP

Durch den Umbau der Straße In der Rehre wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus bzw. werden durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen.



4. Bauzeit / Bauablauf

Es ist geplant, mit dem Bau des neuen Regenwasserkanals im Mai 2018 zu beginnen. Mit dem Straßenbau wird voraussichtlich ab Juli 2018 begonnen. Baumfällungen sind allerdings schon im Februar 2018 vorzunehmen.

Der Verkehr wird unter Teilsperrung mit Signalisierung und provisorischen Befestigungen aufrechterhalten bzw. zeitweise über benachbarte Straßenzüge umgeleitet.
66.22 
Hannover / 21.12.2017