Drucksache Nr. 0115/2016:
Änderung der Förderrichtlinie für Elterninitiativen und Kleine Kindertagesstätten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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0115/2016
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Änderung der Förderrichtlinie für Elterninitiativen und Kleine Kindertagesstätten

Antrag,

zu beschließen und zum 01.02.2016 in Kraft zu setzen, dass die Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (nachstehend: KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen (i.d.R. Kinderläden und Elterninitiativen - nachstehend: KT) folgendermaßen verändert wird:

Satz 1 der Ziffer 13 der Richtlinie erhält folgende Fassung: „Die Stadt erstattet gegen Vorlage des Mietvertrages die Kaltmiete zuzüglich der im Mietvertrag festgelegten Pauschalbeträge für Mietnebenkosten vom 01.01.2009 bis zum 31.01.2016 bis zu max. 865 € je Gruppe und Monat (KT-Bereich) und vom 01.02.2016 bis zu max. 950 € je Gruppe und Monat (KT-Bereich) bzw. bis zu max. 690 € für Kleine Kindertagesstätten."

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die erweiterte Finanzierung wird der Bestand der Einrichtungen nachhaltig gesichert. Das Angebot in den Kindertagesstätten richtet sich generell an beide Geschlechter. Die Plätze in den geförderten Einrichtungen tragen zur Bedarfsdeckung und damit zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung, vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, bei. Dies erleichtert den Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert die Kinder frühzeitig im Hinblick auf Bildung und Sozialverhalten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 141.780,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -141.780,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -141.780,00 €
Die Mehrkosten im wesentlichen Produkt der Kindertagesbetreuung stehen im Haushalt 2016 zur Verfügung. Sie belaufen sich auf derzeit insgesamt 141.780 € zusätzlich pro Jahr.

Begründung des Antrages

Die Miete in Ziffer 13 Satz 1 der Richtlinie beträgt seit dem 01.01.2009 865 € und wird ab dem 01.02.2016 um 85 € auf 950 € für ein- und zweigruppige Kinderläden erhöht. Die Erhöhung betrifft 139 Gruppen in ein- und zweigruppigen Kinderläden. Die allgemeinen Preissteigerungen im Mietsektor der letzten sieben Jahre und die Tatsache, dass die letzte Anpassung der Miethöhe für ein-/ und zweigruppige Kinderläden zum 01.01.2009 erfolgt ist, machen eine Erhöhung in diesem Bereich erforderlich, um die Betreuungsplätze zu erhalten. Da nur die tatsächlichen Mietkosten bis zur Deckelung von 950 € übernommen werden, stellt der Betrag i.H.v. 141.780 € bei gleichbleibender Gruppenzahl den Maximalbetrag dar. Die Entwicklung der Mietpreissteigerung hat die Verwaltung im Rahmen einer Umfrage bei den Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen (i.d.R. Kinderläden und Elterninitiativen) mit Einreichung und Auswertung der aktuell gültigen Mietverträge überprüft.
51.41 
Hannover / 20.01.2016