Antrag Nr. 0114/2022:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2809/2021 (Verlängerung von Maßnahmen des hannoverschen Corona-Stabilitätspakets 2.0)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2809/2021 (Verlängerung von Maßnahmen des hannoverschen Corona-Stabilitätspakets 2.0)

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

die Fortsetzung des hannoverschen Corona-Stabilitätspakets 2.0 in folgenden Punkten zu beschließen:

I. Verzicht auf Sondernutzungsgebühren
Die Landeshauptstadt Hannover verzichtet auf Sondernutzungsgebühren für Tische und Stühle bis zum 31.12.2022. Außerdem verzichtet die Landeshauptstadt bei städtischen Flächen außerhalb des öffentlichen Straßenraums, die zum Zwecke der Außengastronomie vermietet sind, ebenfalls bis zum 31.12.2022 auf den Mietzins. Die Landeshauptstadt Hannover verzichtet weiterhin auf die Erhebung sonstiger Gebühren, die für gastronomische Betriebe erhoben werden.

II. Gestattung des Aufstellens von Zelten, Pavillons und sonstiger verkehrs- sowie standsicherer Überdachungen für die Außengastronomie, sofern die öffentliche Verkehrssicherheit gewahrt bleibt und das aktuelle Infektionsgeschehen dies erlaubt.
Die LHH lässt das Aufstellen von Zelten, Pavillons und sonstigen verkehrs- sowie standsichere Überdachungen für die Außengastronomie in der Landeshauptstadt bis zum 31.12.2022 zu, sofern die öffentliche Verkehrssicherheit gewahrt bleibt und das aktuelle Infektionsgeschehen dies erlaubt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Fortsetzung des Corona-Stabilitätspakets 2.0 dient der Abmilderung der Belastungen der Unternehmensbranchen der Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungswirtschaft. Diese betrifft die Unternehmer*innen gleichermaßen, unabhängig von ihrem Geschlecht.

Kostentabelle

Der Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für Tische und Stühle bis zum 31.12. 2022 entspricht einem Finanzvolumen von ca. 540.000 Euro.

Begründung


In Anbetracht der andauernden Pandemie ist die Fortsetzung der Corona-Hilfen für die hannoversche Gastronomie absolut richtig und wichtig. Da zur Zeit aber nicht absehbar ist, wie sich das pandemische Geschehen weiter entwickeln wird, muss den Unternehmern eine sichere Perspektive zur wirtschaftlichen Erholung geboten werden.