Drucksache Nr. 0114/2016 N1:

Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0114/2016 N1
1
 


Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg

Antrag,

eine Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg gemäß der Anlage 1 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Verfahrensordnung berührt keine inhaltlichen geschlechterspezifischen Aspekte. Die Benennung der Kommissionsmitglieder erfolgt unter Anwendung des § 71 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) durch die Ratsfraktionen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit Beschlussdrucksache Nr. 2079/2015 N1 ist durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover nach § 171e Abs. 3 BauGB die räumliche Festlegung des Sanierungsgebietes Soziale Stadt Mühlenberg förmlich beschlossen worden. Mit Beschlussdrucksache Nr. 2845/2015 ist die Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover unter § 44 Abs. 6 GO dahingehend ergänzt worden, dass für das Sanierungsgebiet Mühlenberg eine Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg eingerichtet wird.

Die Sitzverteilung in der Kommission ist gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG vorzunehmen. Das Benennungsrecht liegt bei den Fraktionen und Gruppen des Rates.

Die Verfahrensordnung soll die Arbeitsweise der einzurichtenden Kommission näher regeln. Der Inhalt der Verfahrensordnung entspricht im Wesentlichen den für die Sanierungskommissionen Hainholz, Limmer, Sahlkamp-Mitte und Stöcken getroffenen Regelungen.

61.41 
Hannover / 17.02.2016