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Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg
Antrag,
eine Verfahrensordnung für die Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg gemäß der Anlage 1 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Verfahrensordnung berührt keine inhaltlichen geschlechterspezifischen Aspekte. Die Benennung der Kommissionsmitglieder erfolgt unter Anwendung des § 71 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) durch die Ratsfraktionen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit Beschlussdrucksache Nr. 2079/2015 N1 ist durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover nach § 171e Abs. 3 BauGB die räumliche Festlegung des Sanierungsgebietes Soziale Stadt Mühlenberg förmlich beschlossen worden. Mit Beschlussdrucksache Nr. 2845/2015 ist die Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover unter § 44 Abs. 6 GO dahingehend ergänzt worden, dass für das Sanierungsgebiet Mühlenberg eine Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg eingerichtet wird.
Die Sitzverteilung in der Kommission ist gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG vorzunehmen. Das Benennungsrecht liegt bei den Fraktionen und Gruppen des Rates.
Die Verfahrensordnung soll die Arbeitsweise der einzurichtenden Kommission näher regeln. Der Inhalt der Verfahrensordnung entspricht im Wesentlichen den für die Sanierungskommissionen Hainholz, Limmer, Sahlkamp-Mitte und Stöcken getroffenen Regelungen.
61.41
Hannover / 17.02.2016