Drucksache Nr. 0086/2004:
183. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: List / Höfestraße, "Stiftungshöfe"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
Vorbehaltlicher Feststellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0086/2004
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

183. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: List / Höfestraße, "Stiftungshöfe"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,
Vorbehaltlicher Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 183. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Erläuterungsbericht zuzustimmen,

2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Erläuterungsbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

3. für den Fall und unter dem Vorbehalt, dass während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes Anregungen nicht eingehen, die 183. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß der Anlage 2 dieser Drucksache zu beschließen (vorbehaltlicher Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Das 183. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1667, mit dem vor allem beabsichtigt ist, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Nutzung des ehemaligen Gewerbegrundstücks Höfestraße 11/13 (früheres Straßenbau- und Tiefbauunternehmen H.B. Berneburg) zu schaffen. Vorgesehen ist, mit einer Mischung aus sozialen Einrichtungen, betreutem Wohnen und Einzelhandel-Nahversorgung eine sinnvolle Nachnutzung zu ermöglichen.

Die geplanten Bebauungsplan-Festsetzungen (Gebietsfestsetzung: Mischgebiet) wären nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Gebietsdarstellung: Gewerbegebiet) entwickelt. Die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1667 erfordern daher die Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Änderungsverfahren soll gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt werden.

Die Behörden und Stellen, die öffentliche Belange vertreten, werden parallel zu dem Beschlussverfahren zur öffentlichen Auslegung beteiligt.

Der vorbehaltliche Feststellungsbeschluss soll ermöglichen, das 183. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan frühzeitig abschließen zu können, wenn im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfes Anregungen nicht eingehen.



Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1667 abgegebene naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Sie ist auf die Änderung des Flächennutzungsplanes übertragbar.

Mit dem 183. Änderungsverfahren werden im Flächennutzungsplan keine neuen Baumöglichkeiten eröffnet. Ferner liegen mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 165 bereits Baurechte vor. Ein Ausgleich für evtl. Eingriffe findet nach § 1 a Abs. 3 Satz 4 BauGB nicht statt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 183. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchführen und ggf. frühzeitig zum Abschluss bringen zu können.
 61.15
Hannover / 14.01.2004