Drucksache Nr. 0085/2017:
Standortbestimmung und Einführung eines Pool-Verfahrens zur Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit durch den Kommunalen Sozialdienst

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 23.01.2017: Jugendhilfeausschuss: Einstimmig
  • 22.03.2017: Schul- und Bildungsausschuss: durch Beschluss der DS Nr. 0765/2017 keine weitere Abstimmung
  • 06.04.2017: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen. Der Änderungsantrag (0831/2017) soll vor Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss im Jugendhilfeausschuss beraten werden.
  • 24.04.2017: Jugendhilfeausschuss: 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
  • 01.06.2017: Verwaltungsausschuss: In Verbindung mit Drucks. Nr. 1172/2017 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen.
  • 15.06.2017: Ratsversammlung: 40 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0085/2017
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Standortbestimmung und Einführung eines Pool-Verfahrens zur Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit durch den Kommunalen Sozialdienst

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen, künftig bedarfsgerecht und flexibel auf die Veränderungen in der Schullandschaft zu reagieren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Gesamtprogramm orientiert sich an allgemeinen Bildungs- und Sozialstrukturdaten, um Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. Die Schulsozialarbeit richtet sich an alle Geschlechter.

Kostentabelle

Es gibt keine Änderungen bei der Gesamthöhe der finanziellen Auswirkungen gegenüber der DS 2106/2011 'Bildungs- und Teilhabepaket - Programm zur Schulsozialarbeit'.

Begründung des Antrages

Sachstand des Programms Schulsozialarbeit

Ausgangslage

Mit der Beschlussdrucksache 2106/2011 'Bildungs- und Teilhabepaket – Programm zur Schulsozialarbeit' (BuT) wurde vom Rat der Stadt Hannover beschlossen, ab dem Schuljahr 2012/2013 an 35 ausgewählten Standorten Schulsozialarbeit im Rahmen des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) des Fachbereiches Jugend und Familie einzurichten. Die Entscheidung für den öffentlichen Jugendhilfeträger fiel, weil zum einen Schulsozialarbeit aus einer Hand mit einem einheitlichen Angebot eingerichtet werden sollte und zum anderen, weil Schulsozialarbeit als niederschwelliges präventives Angebot der Jugendhilfe am Ort Schule wirken soll.

Die Auswahl der Schulen erfolgte anhand konkreter Erkenntnisse aus dem Kommunalen Bildungsplan und auf Basis von Sozialindikatoren. Ziel war hier eine Fokussierung auf Kinder und Jugendliche aus Familien, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen und somit einen geminderten Zugang zu Bildung und Teilhabe haben. Mit der Beschlussdrucksache 2168/2013 hat der Rat der Stadt beschlossen, das Programm ab Sommer 2014 unbefristet fortzuführen.

In der Zwischenzeit wurde bezogen auf die Verteilung der Personal- und Sachmittel nachjustiert. 2013 wurden durch das Auslaufen von zwei Förderschulen und der Aufnahme des Schulbetriebes einer Grundschule am Standort einer Hauptschule sowie zwei neuen integrierten Gesamtschulen personelle und finanzielle Anpassungen im Programm Schulsozialarbeit vorgenommen. Zum Schuljahr 2014/15 konnten durch die Zusammenlegung von weiteren Förderschulen und dem Ausscheiden einer Mitarbeiterin zwei neue Schulstandorte mit jeweils einer halben Planstelle (19,25 Stunden) und ein neuer Standort mit einer 30-Stunden-Stelle Schulsozialarbeit versorgt werden. Die aktuelle Verteilung ist als Anlage beigefügt (Drucksachen 1296/2013 und 1382/2014).

Aktuell arbeitet die Schulsozialarbeit an 22 Grundschulen (ehemals 19), 3 Förderschulen Lernen (ehemals 7), 5 Hauptschulen (ehemals 7), 4 IGSen (ehemals 2) und einer Realschule.


Das Programm Schulsozialarbeit im KSD

Die Implementierung des Programms Schulsozialarbeit erfolgte im Wesentlichen in Anlehnung an die Erkenntnisse aus dem 12. Kinder- und Jugendbericht 'Bildung, Betreuung, und Erziehung' der Bundesregierung, der als Herausforderung für die gesellschaftliche Entwicklung formuliert hat, dass der Lebenslauf und die Bildungsbiographie von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt von Bildungsinteressen stehen müssen. Bildung meint den umfassenden Prozess der Entwicklung einer Persönlichkeit in Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt.

Die Ziele der Schulsozialarbeit sind die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern und die Erschließung ihrer Stärken und Ressourcen. Durch die Förderung insbesondere sozial benachteiligter junger Menschen sollen (Bildungs-) Benachteiligungen abgebaut und Zugänge zu außerschulischen Bildungs- und Teilhabeangeboten ermöglicht werden. Schulsozialarbeit trägt dazu bei, dass Kinder und Jugendlichen ihren Lebensalltags erfolgreich bewältigen können und sie bei der Entwicklung von Lebensperspektiven unterstützt werden.


Arbeitsschwerpunkte

Daraus ergeben sich für die Schulsozialarbeit des KSDs folgende Arbeits- und Aufgabenschwerpunkte:
· Beratung der Schülerinnen und Schüler zu schulischen, persönlichen und sozialen Fragenstellungen,
· Beratungen der Eltern zu Schul- und Erziehungsfragen und zu den Antragsmöglichkeiten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes,
· Entwicklung von Gruppenangeboten zu pädagogischen Zielsetzungen, zu den Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie gezielte Angebote im Bereich der Lernförderung zur Verbesserung schulischer Erfolge,
· Kooperation mit Schule und Beratung von Lehrkräften,
· Beratung von SchülerInnen im Vorfeld von Sanktionen (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG), ggfs. Teilnahme an Klassenkonferenzen sowie Angebote der Unterstützung bei beginnendem Schulabsentismus,
· Vermittlung von weitergehenden Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten, wenn eigene Ressourcen nicht mehr ausreichen, sowie von ausreichenden Schutzmöglichkeiten zur Abwendung einer möglichen Gefährdung in Zusammenarbeit mit der KSD-Bezirkssozialarbeit,
· Vernetzung sowohl im Sozialraum zur Erschließung außerschulischer Bildungsmöglichkeiten als auch in Abstimmung mit anderen städtischen Programmen an Schule (Ganztag, HÜM, etc.).


Notwendige Veränderungen
Fachliche Entwicklungen

Die Evaluation der Schuljahre von 2012 – heute zeigt, dass die Schulsozialarbeit mit rund 9.000 Beratungen pro Jahr bei SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen ein etabliertes Beratungsangebot geworden ist. Die ca. rund 600 sozialpädagogischen Gruppenangebote, die durch die Schulsozialarbeit im Schuljahr 2015/2016 initiiert und organisiert wurden, bezogen sich inhaltlich schwerpunktmäßig auf soziale Trainings, Lernförderung Deutsch, Sport, Gesundheit, Kreativität sowie geschlechtsspezifische Angebote. Schulsozialarbeit erreicht seine Zielgruppe und ist ein fester Bestandteil im schulischen Alltag geworden. Sie trägt zu gelingenden Bildungsbiographien bei und ist durch das Einbringen von sozialpädagogischen Sichtweisen eine sinnvolle Ergänzung von Schule.

Im Verlauf der Praxis der letzten vier Jahre ist jedoch auch deutlich geworden, dass einige fachliche und formale Festlegungen überprüft und weiterentwickelt werden müssen. Hierzu gehören die konzeptionellen Grundlagen, der Kooperationsvertrag mit den beteiligten Schulen und die personelle Situation an manchen Standorten, die nicht mehr den Vorgaben von 2012 entspricht.

Bereits im Jahr 2016 wurde im Sachgebiet begonnen, die konzeptionellen Grundlagen zu aktualisieren und fortzuschreiben. Das Augenmerk wird zukünftig hier vor allem auf die Intensivierung der Elternarbeit, die Ausweitung von Partizipations- und Beteiligungsstrukturen an Schule sowie auf Integrationsanforderungen gerichtet sein. In einem weiteren Schritt werden auch die Kooperationsverträge mit den beteiligten Schulen aktualisiert, weiterentwickelt und mit den Schulen abgestimmt.


Personelle Entwicklungen

Die Konzeption aus dem Jahr 2012 zur personellen Ausgestaltung legte fest, dass Schulen,
· die als Ganztagsschule arbeiten, je nach Schülerzahl eine Schulsozialarbeitsstelle mit 30 oder 35 Wochenstunden erhalten und
· Grundschulen eine Mindeststundenzahl von 25 Wochenstunden Schulsozialarbeit haben.
Die Schullandschaft hat sich seitdem stetig verändert mit erheblichen Folgewirkungen auf das Programm Schulsozialarbeit. Zu nennen sind hier der
· Abbau von Haupt- und Förderschulen,
· Umbau zu Oberschulen,
· Ausbau von Ganztagsschulen,
sodass die ursprünglich festgelegte Ausstattung an mehreren Standorten nicht mehr vorgehalten werden kann.

Seit 2012 bis heute sind von den 35 Schulen im Programm Schulsozialarbeit sechs Schulen abgebaut und dafür andere Schulen mit Schulsozialarbeit versorgt worden. Weitere sechs Schulen sind zu Ganztagsschulen erweitert worden ohne eine entsprechende Aufstockung der Schulsozialarbeit auf 30 oder 35 Stunden (siehe oben). Drei weitere Grundschulen sind als Ganztagsschulen für das nächste Schuljahr 2017/2018 geplant. Zwei Hauptschulen und zwei Förderschulen befinden sich im Abbau und zwei Hauptschulen in der Umwandlung zur Oberschule.

Zudem wurde im November letzten Jahres eine Vereinbarung zwischen der niedersächsischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen unterzeichnet. Die Landesregierung verpflichtet sich hierin, die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung als eigenständigen Beitrag auf Grundlage von § 2 NSchG (Bildungsauftrag) neben den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe auszugestalten.

Da seitens des Kultusministeriums zur Auswahl der Schulen in das Landesprogramm keine Abstimmung mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe erfolgt, kommt es an einigen Standorten zu Doppelungen. Damit besteht für den Fachbereich Jugend und Familie die Möglichkeit, Bedarfe nach Schulsozialarbeit an Schulen zu prüfen und ggfs. personelle Verlagerungen vorzunehmen.

Diese Anpassungsprozesse sollen zukünftig in der Verantwortung des Dezernates für Bildung, Jugend und Familie und des Fachbereiches Jugend und Familie liegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen als zentraler Personalpool geführt werden, um flexibel auf die Veränderungen reagieren zu können.

Damit können die zur Verfügung stehenden Stellen optimal entsprechend der Bedarfe eingesetzt werden und freie personelle Kapazitäten im Sachgebiet können genutzt werden, um Ganztagsschulen nach Möglichkeit mit 30 oder 35 Stunden-Stellen Schulsozialarbeit auszustatten.
51.2 
Hannover / 12.01.2017