Drucksache Nr. 0085/2004:
183. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: List / Höfestraße, "Stiftungshöfe"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Inhalt der Drucksache:

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183. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: List / Höfestraße, "Stiftungshöfe"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Antrag,

auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Das 183. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1667, mit dem vor allem beabsichtigt ist, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Nutzung des ehemaligen Gewerbegrundstücks Höfestraße 11/13 (früheres Straßenbau- und Tiefbauunternehmen H.B. Berneburg) zu schaffen. Vorgesehen ist, mit einer Mischung aus sozialen Einrichtungen, betreutem Wohnen und Einzelhandel-Nahversorgung eine sinnvolle Nachnutzung zu ermöglichen. Die Bürgerinnen und Bürger wurden hierzu über die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach Beschluss des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 3. November 2003 in der Zeit vom 27. November 2003 bis 5. Januar 2004 unterrichtet. Während dieses Zeitraums ist die Anregung einer Bürgerin eingegangen, mit der für eine sehr weitgehende Wohnbebauung plädiert wird. Da beabsichtigter Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Änderung einerseits u.a. die vorhandenen Verwaltungs- und Einzelhandels-Nutzungen, andererseits die Tatsache des angrenzenden Gewerbegebiets berücksichtigen muss, wird mit dem Bebauungsplan "Mischgebiet" vorgeschlagen. Die entsprechende Umsetzung im Flächennutzungsplan soll mit der Darstellung von "Gemischter Baufläche" erfolgen. Ein wesentliches Ziel ist dabei, auch Wohnungsbau zu ermöglichen. Der Anregung steht somit das Planungsziel nicht entgegen.

Die Ziele des o.a. Bebauungsplanes erfordern die Änderung des Flächennutzungsplanes, der bisher für den künftigen Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet" darstellt. Die Änderung soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

Das Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei einem Bauleitplanverfahren, wenn die Unterrichtung und Erörterung zuvor bereits auf anderer Grundlage erfolgt sind. Diese Voraussetzung trifft bei der 183. Änderung des Flächennutzungsplanes zu.

Mit dem beantragten Beschluss besteht die Möglichkeit, das Änderungsverfahren beschleunigt durchzuführen, um frühzeitig die Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen schaffen zu können.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird parallel zu dieser Drucksache beantragt.
 61.15
Hannover / 14.01.2004