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Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationskursen der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.
Antrag,
zu beschließen, der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. eine Zuwendung in Höhe von 92.270,00 € für den Zeitraum vom 01.01.2020 – 31.12.2020 für Personal- und Sachausgaben zur Durchführung von Kinderbetreuungsmaßnahmen während der Teilnahme an Integrationskursen zu gewähren und somit die bestehende Maßnahme im Jahr 2020 fortzusetzen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Integrationskurse werden sowohl von Männern und Frauen besucht. Da aber Frauen in der Regel die Erziehungsaufgaben erfüllen, werden sie durch die gesicherte Kinderbetreuung in die Lage versetzt, am Integrationskurs teilzunehmen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
92.270,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-92.270,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-92.270,00 € |
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Die Mittel stehen im Teilhaushalt 51, Produkt 36501 Kindertagesbetreuung für das Jahr 2020 zur Verfügung.
Begründung des Antrages
Das oben genannte Angebot wird seit 2015 von der AWO Region Hannover e.V. betrieben und seitdem von der Stadt Hannover finanziell unterstützt. Die Familienbildung der AWO Region Hannover e.V. verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Eltern-Kind-Bildung und der Angebote für Kinder. Dieses Know-how soll weiter genutzt werden, um eine Kinderbetreuung für die Teilnehmer*innen an Integrationskursen anzubieten. Ziel ist es, möglichst vielen Migrant*innen mit Kindern von 0-3 Jahren, die keinen Krippen- oder Kindergartenplatz haben, die Teilnahme an den Integrationskursen zu ermöglichen. Es werden insgesamt 12 Betreuungsplätze am Vormittag und am Nachmittag angeboten.
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 55 Kinder betreut. In dieser Zeit nahmen die betroffenen Eltern z.B. an Jugendintegrationskursen, Alphabetisierungskursen oder allgemeinen Integrationskursen teil. Das Angebot wird hauptamtlich von zwei Sozialassistent*innen in einem Gesamtstundenumfang von 73 Wochenstunden betreut. Daneben wird durch den Einsatz von Honorarkräften ein ganzjähriges Angebot auch im Vertretungsfall gewährleistet. Die Förderung umfasst die Personalausgaben des betreuenden Personals sowie einen Anteil für Sachkosten u.a. für pädagogisches Material.Nähere Informationen zum Betreuungsangebot und der Entwicklung im Jahr 2019 kann dem beigefügten Sachbericht entnommen werden.
Die Nachfrage nach diesem Kinderbetreuungsangebot ist aufgrund einer bestehenden Warteliste auch im Jahr 2020 weiterhin gegeben. Die Verwaltung will daher den Träger bei der Finanzierung dieser Kinderbetreuungsmaßnahme weiterhin finanziell unterstützen.
51.4
Hannover / 15.01.2020