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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 64, 8. Änderung - Trierer Straße -
Vereinfachtes Verfahren
- Textliche Änderung -
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 64, 8. Änderung (vereinfachtes Verfahren) gemäß §§ 10 Abs. 1 und 13 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen sowie der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch die Umstellung der Art der baulichen Nutzung auf die BauNVO 1990 werden Gender-Aspekte im Bebauungsplan nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung auf die BauNVO 1990 umgestellt.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.11.04 dem Entwurf zugestimmt und zur öffentlichen Auslage beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung haben in der Zeit vom 25.11.2004 bis 27.12.2004 öffentlich ausgelegen. In dieser Zeit ging von der Region Hannover eine Stellungnahme ein. Anregungen wurden darin nicht vorgebracht; es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass die Planung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um die Rechtsverbindlichkeit der Satzung über dem Bebauungsplan herbeizuführen.
61.3 (alt) / 61.12 (neu)
Hannover / 10.01.2005