Drucksache Nr. 0058/2016:
2030-Agenda - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Sozialausschuss
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Kulturausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Schulausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0058/2016
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

2030-Agenda - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten

Antrag,


sich der anliegenden Erklärung des Deutschen Städtetags „2030-Agenda - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ anzuschließen (Anlage 1 und 2) und einen entsprechenden Ratsbeschluss zu treffen.
Um das kommunale Handeln an den Zielsetzungen der „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung“ auszurichten legt der Deutsche Städtetag den Kommunen nahe, den Beschluss mit konkreten Schritten zu verbinden. Aufgrund der bisherigen Nachhaltigkeits-Aktivitäten der Landeshauptstadt Hannover sollen folgende Strategien weiter verfolgt werden:
- die Verstärkung der Informations- und Bewusstseinsbildung zu den Nachhaltigkeitszielen unter Einbeziehung aller gesellschaftlich relevanter Gruppen und Netzwerke, um das Bewusstsein für die dort genannten Herausforderungen auf lokaler Ebene zu schärfen.

- die Vertiefung globaler Netzwerke und (Städte-) Partnerschaften, die Einbeziehung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten vor Ort sowie die weitere Stärkung des Fairen Handels.
- die weitere Einbindung der Nachhaltigkeitsziele als Querschnittsaufgabe in die kommunalen Handlungsfelder im Sinne des „Stadtziels“ Nr. 11: „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei allen Bildungs-und Öffentlichkeitsmaßnahmen zur Kommunikation und Umsetzung der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung werden soweit wie möglich Gender-Aspekte berücksichtigt. Ziel Nr. 5 widmet sich explizit der Geschlechtergerechtigkeit.

Kostentabelle

Durch die Unterzeichnung der Resolution entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Weltgemeinschaft der Vereinten Nationen hat sich auf ihrem Gipfel der Staats- und Regierungschefs vom 25. – 27.09.2015 in New York auf einen neuen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung geeinigt. Die sogenannte „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung“, die für die nächsten 15 Jahre ihre Gültigkeit hat, knüpft an die bis 2015 gesetzten „Millenniumsentwicklungsziele“ an. Sie umfasst in ihrem Kernstück 17 universelle Nachhaltigkeitsziele, die sogenannten „Sustainable Development Goals“ (SDGs, siehe Anlage 3). Neu ist, dass es sich um ein weltweit einheitliches Zielsystem mit entsprechenden Indikatoren handelt, das alle Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung in ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension umfasst. Es gilt für Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer gleichermaßen, was einen Paradigmenwechsel darstellt.

Die Verantwortung der Kommunen wird insbesondere in Ziel Nr.11 deutlich. Aber auch die inklusive Bildung, das lebenslange Lernen, die Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung, die Anpassung an den Klimawandel, der Aufbau einer belastbaren Infrastruktur oder die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums mit einer menschenwürdigen Arbeit für alle sind wichtige kommunale Handlungsfelder einer integrierten Stadtentwicklung. Ohne die Mitwirkung der Kommune wird die 2030 - Agenda weitestgehend wirkungslos bleiben.

Der Deutsche Städtetag ruft daher alle Kommunen auf, sich mit der Unterzeichnung der Resolution an der Umsetzung der 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung zu beteiligen.
Dez. V / Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüro
Hannover / 12.01.2016