Antrag Nr. 0051/2021:
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drs. 2877/2020: hanova WOHNEN GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0051/2021 (Originalvorlage)
2877/2020 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drs. 2877/2020: hanova WOHNEN GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages

Antrag

den Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der hanova WOHNEN GmbH anzuweisen, den in der Anlage beigefügten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der hanova WOHNEN GmbH zuzustimmen.

Ausgenommen davon bleibt das Änderungsbegehren der hanova WOHNEN GmbH zu § 2 (1). Dieser Änderung stimmt der Stimmführer nicht zu und wirkt darüber hinaus darauf hin, dass diese Änderung nicht verabschiedet wird.

Begründung


Die vorgesehene Änderung des Unternehmenszwecks von der „vorrangig[en] … Versorgung der Bevölkerung der Stadt Hannover mit Wohnraum im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge“1 zu einer „[…] gewerbsmäßige[n] Bereitstellung von Wohnraum in der Region Hannover und insbesondere auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover“ ist gravierend. Dass die Gesellschaft dabei dem Entwurf zufolge künftig insbesondere „… Erträge erwirtschaften unter Sicherstellung einer angemessenen Wirtschaftlichkeit“ soll, würde einen einschneidenden Paradigmenwechsel in der Zielstellung des Unternehmens darstellen.

Gerade in Zeiten von Wohnraummangel und steigenden Mieten im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover ist dieses Vorhaben weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Am Wohnungsmarkt Hannover tummeln sich schon genug privatwirtschaftliche Unternehmen, die ihren Fokus auf die Rendite legen, also die Erwirtschaftung von Erträgen unter Sicherstellung einer angemessenen Wirtschaftlichkeit.

Ein weiteres, so ausgerichtetes Unternehmen der öffentlichen Hand braucht es nicht. Wenn sich kommunale (Wohnungs-)Unternehmen durch eine Besonderheit auszeichnen, dann dadurch, dass die Erzielung maximalen Gewinns nicht der Zweck dieser Unternehmen ist, sondern sich ihr unternehmerisches Handel an Zielen ausrichtet, welche der Kommune und ihren Bürger*innen zum Vorteil gereichen.

Für hanova WOHNEN wäre das der Bau von bezahlbarem und gutem Wohnraum für die Bürger*innen dieser Stadt. Für dieses Ziel ist der Unternehmenszweck in § 2 (1) des bestehenden Gesellschaftsvertrages formuliert und mit der Erfüllung dieses Zwecks sollte auch künftig fortgefahren werden. Denn genau darin besteht die Kernaufgabe von kommunalen Wohnungsbauunternehmen.

_____
1
Drucksache 2877/2020, Anlage 2, Seite 1