Drucksache Nr. 0048/2014:
Erweiterung der Kindertagesstätte Heilig Geist um eine Krippengruppe

Inhalt der Drucksache:

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0048/2014
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Erweiterung der Kindertagesstätte Heilig Geist um eine Krippengruppe

Antrag,

zu beschließen,
  • die Kindertagesstätte der katholischen Pfarrgemeinde Heilig Geist, Böckerstr. 27, 30579 Hannover, in Trägerschaft des Gesamtverbandes katholischer Kirchengemeinden um eine Krippengruppe (15 Kinder, 1 bis 3 Jahre) in Ganztagsbetreuung zu erweitern
und
  • für diese Gruppe zum 01.08.2014, spätestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Finanzierungsvertrages für katholische Kindertagesstätten in Hannover zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 69.650,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -69.650,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -69.650,00 €

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Zur Deckung der Investitionskosten wurden Zuschüsse nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT II) beantragt.

Begründung des Antrages


Die kath. Pfarrgemeinde Heilig Geist betreibt in der Böckerstr. 27 im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide, die 3-gruppige Kindertagesstätte Heilig Geist mit zwei Kindergartengruppen in Ganztagsbetreuung (44 Kinder) und eine Kindergartengruppe in 3/4-Betreuung (25 Kinder).
Dieses Betreuungsangebot soll nun durch einen Gebäudeanbau um eine Krippengruppe (15 Kinder) in Ganztagsbetreuung erweitert werden.

Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide besteht speziell für den Bereich Bothfeld ein Bedarf an Krippenplätzen.
Im Rahmen des Ausbaus weiterer Krippenplätze sollen die 15 neuen Plätze der Kita Heilig Geist zur Umsetzung kommen.

Die bestehende Kindertagesstätte wird durch einen angrenzenden Neubau um die erforderlichen Räume für eine Krippengruppe erweitert. Gleichzeitig erfolgt im Bestand die Ergänzung um einen Mehrzweckraum. Die neue Krippengruppe erhält einen zusätzlichen an den Gruppenraum angegliederten, separaten Außenspielbereich.
Die Um- und Neubauten werden von der kath. Pfarrgemeinde finanziert. Zur Deckung der Investitionskosten wurden Zuschüsse nach der Richtlinie RAT II bei der Nds. Landesschulbehörde (Kultusministerium) beantragt.
Das Nds. Kultusministerium hat die Erteilung der Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / 13.01.2014