Drucksache Nr. 0048/2004:
Bebauungsplan Nr. 1649 - Tronje- und Kriemhildenweg -
mit örtlichter Bauvorschrift
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger,
Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss, vorbehaltlicher Satzungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
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0048/2004
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1649 - Tronje- und Kriemhildenweg -
mit örtlichter Bauvorschrift
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger,
Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss, vorbehaltlicher Satzungsbeschluss

Antrag,

1. Für den Bebauungsplan Nr.1649 Teile B und C gemäß § 3 Abs. 1 BauGB von der
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger abzusehen,
2. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1649 - Tronje- und Kriemhildenweg -
Teil A, B und C zu beschließen,
3. dem Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung zuzustimmen,
4. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 zu
beschließen und
5. den Bebauungsplan Nr. 1649 - Tronje- und Kriemhildenweg - mit örtlicher Bauvor-
schrift gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO sowie §56, §97 und §98
NBauO bereits jetzt als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen
unter dem Vorbehalt, dass während der öffentlichen Auslegung keine Anregungen
erhoben werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Für junge Familien ermöglicht der Bebauungsplan, in direkter Nähe ihrer Eltern zu bauen. Davon profitieren 2 bis 3 Generationen. Junge Familien ziehen in eine Siedlung, die zurzeit noch geprägt ist durch die Siedlergeneration; ein Miteinander unterschiedlicher Altersgrup- pen kann entstehen. Badenstedt als gewachsener Stadtteil bietet in kurzer Entfernung Infrastruktur jeglicher Art, wie Spielplätze, Kindertagestätten, Jugendeinrichtungen, Läden usw. (siehe auch Begründung zum B-Plan Abschnitt 2.3).

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Zwischen Tronjeweg und Kriemhildenweg sind überwiegend sehr große und tiefe Grund- stücke vorhanden, die im wesentlichen nur gering bebaut sind. Einzelne Grundstückseigen- tümerinnen und -eigentümer aus dem Bereich Tronje- und Kriemhildenweg haben sich um eine stärkere Ausnutzung ihrer Grundstücke im rückwärtigen Bereich bemüht. Die Siedler- gemeinschaft Badenstedt als Zusammenschluss der Bewohnerschaft hat auf Anregung der Verwaltung in einer umfangreichen Umfrage festgestellt, dass die Mehrheit eine Nachver- dichtung wünscht.

zu 1.)

Die Flächen im Bereich Ronneberger Feld sind in den Geltungsbereich aufgenommen wor- den, da die Eingriffe in Natur und Landschaft dort ausgeglichen werden sollen. Um die Aus- gleichsmaßnahmen den Eingriffen zuordnen zu können, ist es sinnvoll, dass sich diese im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden. Mit diesem Bebauungsplan werden die Flächen in den Teilen B und C als Flächen für Maßnahmen zur Pflege, zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt sowie konkrete Entwicklungsziele und Maßnahmen vorgesehen.

Die Stadt Hannover hat im Bereich Ronneberger Feld mehrere Flächen angekauft, um für Planungen Tausch- und Ausgleichsflächen anbieten zu können. Ziel des städtebaulich land- schaftsplanerischen Rahmenkonzeptes für den Bereich westlich des Mühlenberges ist die Anreicherung und Gliederung des Landschaftsraumes mit zusätzlichen Gehölzstrukturen. Als Maßnahmen sollen Kleingehölze gepflegt, Ackerrandstreifen, Wegeraine und ein Feld- gehölz angelegt werden. Diese Maßnahmen wirken sich nur unwesentlich auf das Gebiet und die Nachbargebiete aus; sie wären auch ohne eine Änderung des Planungsrechts zulässig.

zu 2. bis 4.)

Mit diesem Bauleitplanverfahren sollen die Rahmenbedingungen für diese Nachverdichtung verbindlich geregelt werden.

Aus stadtplanerischer Sicht ist diese stärkere Verdichtung wünschenswert. In gut erschlos- sener Lage mit vorhandener Infrastruktur, im Einzugsbereich der Stadtbahn (ca. 400 bis 600 m zu den Haltestellen "Safariweg und Badenstedt- Denkmal") kann hier ein Wohnan- gebot für Familien geschaffen werden, die sich ein freistehendes Einfamilienhaus bzw. ein Doppelhaus bauen wollen. Gerade in diesem Wohnungsbausegment kann der Grund- stücksbedarf innerhalb des Stadtgebiets nicht ausreichend befriedigt werden, so dass bauwillige Familien verstärkt in das Umland ausweichen müssen.

In der Zeit vom 19.06.2003 bis 18.07.2003 wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 1649 mit folgenden Zielen durchgeführt:

- Schaffung zusätzlicher rückwärtiger Bebauungsmöglichkeiten in einem beste-
henden Wohngebiet zwischen Kriemhildenweg, westlich des internen Erschließ-
ungsweges, Tronje- und Rüdigerweg


- Vorlage von 2 Varianten – mit und ohne zusätzliche Bebauung - für den Bereich
östlich
des Erschließungsweges bis zur Hagenbleckstraße als Diskussions-
grundlage

Zu der Planung sind drei Schreiben eingegangen:

Ein Schreiben wendet sich grundsätzlich gegen eine rückwärtige Bebauung des östlichen Teiles und führt an, dass die "wesentliche Mehrheit der betroffenen Eigentümer" eine rück- wärtige Bebauung ablehnen.

Dem entgegenstehend wird in einem 2. Schreiben gebeten, mehrere Grundstücke im öst-
lichen Teil des Plangebietes bei einer rückwärtigen Bebauung zu berücksichtigen.

Im 3. Schreiben äußert der Eigentümer eines unbebauten Anliegergrundstücks grundsätz- liche Bedenken gegen die Planung, da das Wohngebiet einen erhaltenswerten Charakter hätte, zu dem auch gehört, dass sich die Grundstücke in ihrer Größe von den z.T. sehr engen Wohnverhältnissen des westlich angrenzenden Neubaugebietes abheben. Weiter wären die Straßen im Plangebiet zu schmal und durch parkende Fahrzeuge nahezu ver- stopft. Diese Verkehrssituation würde sich durch zusätzliche Bebauung verschärfen. Die auf den Grundstücken auszuweisenden Stellflächen würden diese Situation nur unzurei-
chend auffangen.

Einige Grundstücke wären bereits geteilt und so klein, dass hier "Reihenhaus-ähnliche" Zu- stände zu befürchten wären. Nur auf den größeren teilungsfähigen Grundstücken sollen nur kleinere freistehende Einfamilienhäuser zulässig sein, die sich in die vorhandene Be- bauung einfügen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Zum Thema "rückwärtige Bebauung" sind mehrere Umfrageergebnisse eingegangen, dabei haben einige Eigentümer ihre Meinung offensichtlich geändert. Die Planung ist Ergebnis einer zusammenfassenden Bewertung. Bereiche in denen die Grundstücke für eine rückwärtige Bebauung zu klein wären und Bereiche in denen die Eigentümer keine rückwärtige Bebauung wünschen, sind von der Nachverdichtung ausgespart worden. Einstellplätze sind grundsätzlich auf den Grundstücken nachzuweisen.

Die heute vorhandenen Wohnstraßen sind z. Teil recht schmal. Gewisse Einschrän- kungen in der verkehrlichen Zügigkeit müssen hingenommen werden, sind aber auch, um schnelles Fahren zu vermeiden, erwünscht.


Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeits- prüfungen (UVPG) ist nicht erforderlich.

Die Stellungnahme der Abteilung für Landschaft und Naturschutz ist als Anlage 3 beigefügt.

Zu 5.)

Bei diesem Bebauungsplanverfahren soll bereits mit dem Auslegungsbeschluss auch der Satzungsbeschluss gefasst werden, unter dem Vorbehalt dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen vorgebracht werden. Sollten dennoch Anregungen vorge- bracht werden, würde ein gesonderter Satzungsbeschluss erforderlich.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen und ggf. abschließen zu können.

 
Hannover / 08.01.2004