Drucksache Nr. 0037/2017:
Übernahme der Personalkosten für die Vertretungskosten des pädagogischen Personals im Gruppendienst für die städtischen Kindertagesstätten in Betriebsführung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (BKE ) und für die Kleinen Kindertagesstäten und Kinderläden

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0037/2017 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0037/2017
0
 

Übernahme der Personalkosten für die Vertretungskosten des pädagogischen Personals im Gruppendienst für die städtischen Kindertagesstätten in Betriebsführung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (BKE ) und für die Kleinen Kindertagesstäten und Kinderläden

Antrag,

zu beschließen,
1. für die Vertretung des pädagogischen Personals im Gruppendienst der städtischen Kindertagesstätten in Betriebsführung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege (BKE) und der Kindertagesstätten, die nach der Richtlinie über Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kleine Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützigen anerkannten, eingetragenen Vereinen gefördert werden, eine Vertretungskostenpauschale zu gewähren. Die Pauschale errechnet sich aus dem Mischwert der Erst- und Zweitkräfte im Gruppendienst nach dem jeweiligen Tarifvertrag des Trägers.

2. dass die Umsetzung der Förderung in folgenden Schritten erfolgt
- für das Jahr 2016 wird eine Pauschale in Höhe von 8,3 % für die ersten sechs Wochen der Krankheitsvertretung gewährt,
- jeweils zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 ist eine Steigerung von jeweils 5 % für Urlaub (in der Regel 30 Urlaubstage) und für individuelle Fort- und Weiterbildung von insgesamt 3 Tagen für die pädagogischen Beschäftigten im Gruppendienst vorgesehen.

3. dass die Kindertagesstätten, die eine Ganzjahresöffnung haben, zum 01.01.2017 einen gesonderten Zuschlag in Höhe von 3,2 % für die Vertretungskräfte gewährt bekommen und

4. dass die Kinderladen-Initiative Hannover e. V. für die bereits im Jahr 2016 zusätzlich befristetet eingestellten Vertretungskräfte eine Zuwendung in Höhe von bis zu 35.000 € erhält.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit dem Beschluss verfolgte Umsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf die beschäftigten pädagogischen Mitarbeiter/-innen im Gruppendienst aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 35601
Kindertagesstätten
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 7.840.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -7.840.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -7.840.000,00 €
Für die BKE-Kindertagesstätten sind für das Jahr 2016 bereits Mittel im Haushalt 2016 veranschlagt worden, es wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. In den Verwaltungsentwürfen des Doppelhaushalts 2017/2018 sind Mittel in Höhe von 7,84 Mio. € für 2017 und in Höhe von 11,59 Mio. € für 2018 etatisiert worden.

Begründung des Antrages

Die Vertretung des Früh- und Spätdienstes und der Leitungskräfte wird nicht gefördert. Die Regelung gilt nicht für die Dritt-Kräfte in den Krippengruppen, weil diese erst zum 01.08.2020 gemäß § 4 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen (KiTaG) verpflichtend vorgeschrieben sind. Zum 01.08.2020 soll eine Vertretung der Drittkräfte für Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen erfolgen, ab diesem Zeitpunkt wird auch eine Vertretungskostenpauschale gewährt.

Gemäß § 4 Absatz 3 Satz 2 (KiTaG) muss immer eine zweite qualifizierte Betreuungskraft im Gruppendienst tätig sein. Das Land ist von seiner langjährigen Praxis abgewichen, dass erst nach dem dritten Tag der Abwesenheit eine Vertretung eingesetzt werden muss. Ist keine zweite Fachkraft im Einsatz, kann der Regelbetrieb gemäß der gesetzlichen Vorgabe nicht aufrechterhalten werden. Der jeweilige Träger der Kindertagesstätte muss prüfen, ob eine Notgruppe eingerichtet wird, bzw. die Schließung der Gruppe erfolgt.

Aus diesem Grund sind die Vertreter/-innen der Freien Wohlfahrtspflege und die Vertreter der Kinderladen Initiative Hannover e. V. an die Landeshauptstadt Hannover mit dem Vorschlag herangetreten, dass die Vertretungskosten zukünftig pauschal erstattet werden.

Derzeit werden im Rahmen des Betriebskostenersatzes die krankheitsbedingten Vertretungskosten im Rahmen eines Einzelnachweise auf Antrag erstattet. Für die VBE-Kindertagesstätten gibt es in den beiden abgeschlossenen Verträgen gesonderte Regelungen für die Übernahme von Vertretungskosten. Eine Anpassung wird geprüft und entsprechende Drucksachen werden dann ins Beratungsverfahren gegeben. Für die anderen Träger der Kindertagesstätten (ohne Betriebskindertagesstätten) steht bei der Kinderladen Initiative Hannover e. V. der Vertretungskräftefonds in Höhe von derzeit jährlich 710.000 € (s. Zuwendungsverzeichnis) zur Verfügung.

Mit den Vertretern der freien Wohlfahrtspflege und der Kinderladen-Initiative e. V. wurde dahingehend Einigkeit erzielt, dass in einem ersten Schritt die Vertretungskosten für die ersten sechs Wochen der Krankheit übernommen werden, danach gewährt die jeweilige Krankenkasse des Arbeitsnehmers/ der Arbeiternehmerin das Krankengeld. Eine Umfrage bei den Trägern hat ergeben, dass der Ausfall aufgrund von Krankheit bei rd. 8,3 % pro pädagogischem Mitarbeiter/-in liegt.

In einem zweiten Schritt sollen zum 01.01.2017 die Vertretungskosten um 5 % und in einem dritten Schritt zum 01.01.2018 die Vertretungskosten um 5 % angehoben werden. Damit ist dann die Vertretung für die Urlaubstage der Beschäftigten im Gruppendienst (in der Regel 30 Tage) abgegolten, wenn der Träger keine Ganzjahresöffnung hat. Die Vertretungskostenpauschale wird aufgrund von Tarifsteigerung jeweils angepasst.

Mit der o. g. Regelung werden im Jahr 2018 pauschal die Krankheitstage, die Urlaubstage und individuelle Fort- und Weiterbildung von drei Tagen pro pädagogische/m Beschäftigten/r im Gruppendienst abgedeckt.

Die im Zuwendungsverzeichnis des Verwaltungsentwurf des Haushalts 2017 (Teil I, Seite 146) veranschlagte Zuwendung "Vertretungskräfte Elterninitiative" in Höhe von 710.000 € (Produkt 36501 Kindertagesbetreuung "Zuschüsse an private Unternehmen für lfd. Zwecke") wird verlagert zu Ziffer 2 "Zuschüsse an übrige Bereiche" ohne ausfallende Elternbeiträge 2. Elterninitiative, Kinderläden.

Die bisher anerkannten Verwaltungskosten von bis zu 3,15 % für die Umsetzung des Vertretungskräftefonds werden fortgeschrieben. Die Kindertagesstätten, die nicht Mitglied in der Kinderladen-Initiative Hannover e. V. sind, erhalten die Vertretungskosten direkt pauschal erstattet. Da derzeit auch Kita-Träger aus dem Vertretungskräftefonds der Kinderladen-Initiative Hannover e.V. bedient werden, die nicht Mitglied in der Initiative sind, soll die Förderung hier zum 01.04.2017 umgestellt werden. Im ersten Quartal 2017 erhalten die Nichtmitglieder weiterhin eine Förderung aus dem Vertretungskräftefonds.

Die Kinderladen-Initiative Hannover e. V. hat im Vorgriff auf die Vertretungskräfteregelung befristet Verträge mit Pädagogischen Mitarbeiter/-innen verlängert oder aufgrund von Bewerbungen geeignete Kräfte befristet eingestellt. Da die Vertretungskräftepauschale aufgrund der Verhandlungen mit den Vertreter/-innen der AGW nicht mehr im Jahr 2016 abgeschlossen werden konnte, soll der Kinderladeninitiative einmalig eine Zuwendung in Höhe von bis zu 35.000 € gewährt werden.

Die bisher gewährten Pauschalen für die Ganzjahresöffnung gemäß § 7 Absatz 2 und für die Praktikanten gemäß § 7 Absatz 2 des BKE werden zum 01.01.2017 gestrichen. Aufgrund der Umstellung der Ausbildung zum/r Sozialassistent/-in bzw. Erzieher/-in ist kein Praktikum mehr vorgesehen. Die Träger haben bisher diese Pauschalen z. B. für das Freiwillige Soziale Jahr, Bundesfreiwilligen Dienst eingesetzt. Ist der Kita-Träger bereits in 2016 eine entsprechende rechtsverbindliche Verpflichtung z. B. für das Freiwillige Soziale Jahr, Bundesfreiwilligen Dienst, eingegangen, werden auf Nachweis diese Kosten übernommen.
Ansonsten werden diese Beträge auf die Vertretungskostenpauschale angerechnet. Bisher standen diese Mittel auch für die Ganzjahresöffnung und für die Vertretungskosten im BKE zur Verfügung, somit erfolgt keine Doppelförderung. Über diesen Punkt erfolgte keine Einigkeit mit den Vertretern/innen der Freien Wohlfahrtspflege. Die Vertreter/-innen der AGW fordern, dass die Praktikantenpauschale weiterhin gewährt wird. Die Verwaltung ist dieser Forderung aus den o. g. Gründen nicht nachgekommen.

Die Pauschale soll zum 01.02 jeden Jahres ausgezahlt werden, damit der jeweilige Träger im Laufe des Jahres die Betreuung gemäß § 4 Abs.4 KiTaG sicherstellen kann. Jeder Träger muss ein Konzept vorlegen, aus dem hervorgeht, wie die Vertretung im Gruppendienst gewährleistet wird. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden. Mit der o. g. Vertretungskräfteregelung ist sichergestellt , dass in der Regel pro Gruppe zwei pädagogische Fachkräfte die Betreuung sicherstellen. Im Haushaltsjahr 2017 wird die Vertretungskräftepauschale nach Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss und nach Rechtskraft des Bewilligungsbescheides an die BKE-Träger ausgezahlt.

Für Betriebskindertagesstätten gilt die Vertretungskräfteregelung nicht, dort bleibt es weiterhin bei der Förderung von 150 € pro Monat für jedes in Hannover gemeldete Kind.
51.4 
Hannover / 10.01.2017