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246. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Misburg / Badesee Misburg
Aufstellungsbeschluss
Antrag,
für den in der Anlage 1 bezeichneten Bereich die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan (246. Änderungsverfahren) zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Beschlussvorlage hat keine geschlechterspezifischen Auswirkungen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) entwickelt im Bereich der ehemaligen Mergelgruben HPC I und HPC II in Misburg-Nord (vgl. Anlage 2) ein naturnahes Naherholungsgebiet. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2000 die GENAMO mbH gegründet. Die Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg-Ost mbH ist eine städtische Beteiligungsgesellschaft, deren Gesellschafterinnen die Heidelberg Cement AG (ehemals TEUTONIA Zementwerk AG bzw. Hannoversche Portland-Cementfabrik) und die LHH mit jeweils 50 % der Anteile sind.
Für die HPC II sieht der Gesellschaftszweck der GENAMO die (Teil-)Verfüllung mit unbelastetem Bodenmaterial und anschließend die Anlage eines Badesees vor. Da die Verfüllung der Grube inzwischen vorangeschritten ist und der Umfang der Bodeneinlagerung in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, werden derzeit die Planungen für die abschließende Gestaltung des Areals konkretisiert.
Derzeit wird geprüft, ob Teile der wertvollen Mergelböschung im nördlichen und westlichen Bereich erhalten werden können und gleichzeitig die Entwicklung unterschiedlich ausgeprägter Grünflächen (z. B. Liegewiesen, Aktivitätsflächen, Gehölzinseln, naturnahe Biotope) möglich ist. Eine vollständige Flutung der Grube wird aktuell weder aus Sicht der Naherholung noch aus Sicht des Naturschutzes als zielführend erachtet.
Für die Anlage des Sees in der HPC II ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. In einer integrierten Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erfolgt die erforderliche Beurteilung der Belange des Umwelt- und Artenschutzes, aber auch Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen werden erfasst und beurteilt. Genehmigungsbehörde für dieses Verfahren ist die Region Hannover.
Für das wasserrechtliche Verfahren nach Niedersächsischem Wassergesetz (NWG) ist es unter anderem erforderlich, das Bedürfnis für die Entwicklung eines Badesees festzustellen. Dies kann z.B. durch das öffentliche Interesse, das durch ein Bauleitplanverfahren dokumentiert wird, nachgewiesen werden. Andererseits dürfen die Bauleitplanverfahren erst nach Beendigung des Wasserrechtsverfahrens beendet werden, so dass die Verfahren Zug um Zug geführt werden.
Vor diesem Hintergrund soll der Flächennutzungsplan, der in seiner derzeit geltenden Fassung „Abbaufläche“ im geplanten Änderungsbereich darstellt, geändert werden.
Zur Durchführung des 246. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Hannover und zur Vorbereitung der Genehmigungsvoraussetzungen für das wasserrechtliche Verfahren soll deshalb ein Beschluss über die Aufstellung der 246. Änderung zum Flächennutzungsplan gefasst werden.
61.15
Hannover / 05.01.2022