Drucksache Nr. 0030/2020:
Tarifvertrag Beschäftigungsicherung; Leistungsanreizsystem

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0030/2020
1
 

Tarifvertrag Beschäftigungsicherung; Leistungsanreizsystem

Antrag,


zu beschließen, von der in § 9 des örtlichen Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung der Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover geregelten Verringerung des für ein Leistungsanreizsystem zur Verfügung stehenden Budgets um jährlich 250.000 € für die Jahre 2019 und 2020 abzusehen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte werden von dieser Beschlussdrucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Produkt 11105
Personal- und Organisationsmanagement, Controlling
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 250.000,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -250.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -250.000,00 €
Für die entstehenden Mehraufwendungen für 2019 wird eine Rückstellung gebildet. Als Deckung für die entstehenden Mehraufwendungen 2020 stehen Mittel im Gesamtbudget der Personalaufwendungen zur Verfügung.

Begründung des Antrages


Mit der Drucksache 0029/2016 N1 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover dem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung der Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover zugestimmt. In § 9 des Tarifvertrages ist die jährliche Verringerung des gem. §18 Abs. 3 Satz 1 TVöD zur Verfügung stehenden Volumens für das Leistungsanreizsystem um jährlich 250.000 € geregelt. Von der Anwendung dieser Regelung soll für die Jahre 2019 und 2020, d.h. bis zum Laufzeitende des Tarifvertrages am 30.04.2020, abgesehen werden. Hierauf haben sich die Verwaltung, der bei der Landeshauptstadt Hannover gebildete Gesamtpersonalrat sowie die Gewerkschaft Verdi im Rahmen einer Schlichtung zur Umsetzung eines Leistungsanreizsystems geeinigt.

Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Mit der Drucksache 1503/2019 hat das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover die wesentlichen Ergebnisse der Überprüfung des Zulagensystems und zum System der Überstundenauszahlungen vorgelegt.

Ein Ergebnis dieser Prüfungen war die Feststellung, dass die bisher bei der Landeshauptstadt Hannover gezahlte Leistungsprämie nach Volumen und Rechtsgrundlage unrechtmäßig sei, da diese nicht, wie in § 18 TVöD-V gefordert, variabel und leistungsorientiert ausgestaltet ist, sondern an alle Beschäftigten leistungsunabhängig als pauschale Einheitsprämie gezahlt wird.

Die Verwaltung hat daraufhin gegenüber dem bei der Landeshauptstadt Hannover gebildeten Gesamtpersonalrat die Unwirksamkeit der entsprechenden Dienstvereinbarung erklärt und dementsprechend deren Zahlung für 2019 ausgesetzt. Gleichzeitig hat die Verwaltung angeboten, eine neue, rechtskonforme Dienstvereinbarung für das Jahr 2019 und folgende abzuschließen.


Die Gewerkschaft Verdi und der Gesamtpersonalrat haben dieser Erklärung förmlich widersprochen und erklärt, die Zahlung einer Einheitsprämie sei in einer Dienstvereinbarung und dem Tarifvertrag über die Beschäftigungssicherung der Beschäftigten (TV IBS) rechtlich verbindlich vereinbart und könne nicht für unwirksam erklärt werden

Zur Beilegung dieser widerstreitenden Ansichten ist eine Schlichtung gem. § 13 des Tarifvertrages Beschäftigungssicherung durchgeführt worden. Mit der Informationsdrucksache 3288/2019 ist über das Ergebnis der tariflichen Schlichtung berichtet worden, s. Anlage.

Mit einem Absehen von dieser Verringerung stellt die Verwaltung das nach § 18 Abs. 3 TVöD für ein Leistungsanreizsystem auszuzahlende Gesamtbudget zur Verfügung und entspricht damit der Vorgabe des Flächentarifvertrages. Die Verwaltung wird damit in die Lage versetzt, ein Leistungsdifferenzierungsverfahren einzuführen, das die Vorgaben des kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen berücksichtigt. Damit entspricht die Verwaltung auch den Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes.
Dez. IV 
Hannover / 08.01.2020