Drucksache Nr. 0011/2018:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd,
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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0011/2018
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 639, 1. Änderung - Goethestraße Süd,
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 639, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf Männer und Frauen gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 639 sollen in den Erdgeschosszonen des Plangebietes folgende Arten von Nutzungen ausgeschlossen werden: Spielhallen, Spielcasinos und Wettbüros. Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Anlagen zur Vorführung von Sex- und Pornofilmen werden umfassend ausgeschlossen. Zielrichtung der Stadt ist es, die Goethestraße mit dem angrenzenden Kreuzungsbereich am Leibnizufer in seiner Versorgungsfunktion und seiner Aufenthaltsqualität zu stärken. Von besonderer Bedeutung ist daher die Nutzung und Ausgestaltung der Erdgeschosszonen durch ein abwechslungsreiches und für Kunden offenes Erscheinungsbild.
Konkreter Anlass der vorliegenden Planaufstellung sind Bestrebungen, im Gebäude Goethestraße 25 ein Wettbüro zu eröffnen. Dieses Gebäude besitzt große Schaufensterfronten und hat eine entsprechend hohe Präsenz im Straßenraum. Wettbüros sind nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan regelzulässig und können nicht abgelehnt werden.

Am 15. Juni 2017 fasste der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss, woraufhin der Bauantrag zurückgestellt werden konnte. Der Stadtbezirksrat Mitte hat am 21. August 2017 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, die in der Zeit vom 14. September bis 13. Oktober 2017 durchgeführt wurde. Hierbei wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Die nach dem bisherigen Verfahren vorliegende Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün liegt als Anlage 3 bei.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.11 
Hannover / 09.01.2018