Drucksache Nr. 0007/2019:
Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte „Brockfeldzwerge“, Brockfeld 65, 30539 Hannover

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0007/2019
0
 

Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte „Brockfeldzwerge“, Brockfeld 65, 30539 Hannover

Antrag,

die Umwandlung der finanziellen Förderung aus dem Vertrag vom 07.05.1998 über die Förderung des Deutschen Roten Kreuz als Träger der Kindertagesstätte Brockfeldzwerge in eine Förderung der Landeshauptstadt Hannover über den Ersatz der Betriebskosten für die städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der freien Wohlfahrtspflege (BKE) zum 01.01.2019 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte sind durch die Umwandlung der Finanzierung nicht berührt und bleiben daher berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesstättenbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 70.700,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -70.700,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -70.700,00 €
Aufgrund des bestehenden Finanzierungsvertrages mit dem DRK stehen im wesentlichen Produkt Kindertagesbetreuung bereits 298.000 € zur Verfügung. Es entstehen zusätzlich Mehraufwendungen in Höhe von 70.700 €.
Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung erfolgt als Beihilfegewährung an den Einrichtungsträger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Die Finanzierung der Kindertagesstätte Brockfeldzwerge ist mit dem im Jahre 1998 abgeschlossenen Vertrag BKE plus nicht mehr auskömmlich. Die dort abgebildeten Pauschalen spiegeln nicht mehr die tatsächlichen Personalkosten nach dem Tarifvertrag und dem Personal vor Ort wider. Hierbei handelt es sich um ein altes Verfahren, welches Bezug nimmt auf einen Basiswert aus dem Jahr 1998 und mit dem Wert des jeweiligen Abrechnungsjahres in ein Kostenverhältnis gesetzt wird. Zudem handelt es sich um ein, per Überlassungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem DRK, an den Träger übertragenes Gebäude, so dass es sich bei dieser Einrichtung um eine sog. klassisch einzuordnende BKE Einrichtung handelt. Das Gebäude wird bereits im städtischen Gebäudemanagement verwaltet, so dass sich hieraus keine Mehrkosten ergeben. Demnach empfiehlt die Verwaltung, um die Erfüllung der Kindertagesbetreuung beständig zu sichern, die Umwandlung der Finanzierung der Kindertagesstätte Brockfeldzwerge rückwirkend zum 01.01.2019 zu beschließen.
51.41 
Hannover / 02.01.2019